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Mindestlohn, Minijob, Midijob: Was sich 2024 ändert

Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn. Das hat auch Auswirkungen auf Mini- und Midijobs.

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Bächereiverkäuferin räumt Brote ins Regal

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Was ändert sich 2024 beim Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro. Ein Jahr später steigt er nochmals um 41 Cent auf dann 12,82 Euro. Das entspricht einem Plus von 3,4 Prozent im Jahr 2024 und 3,3 Prozent im darauffolgenden Jahr. In etlichen Branchen gelten allerdings höhere Branchen-Mindestlöhne.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Für fast alle Arbeitnehmer. Ausnahmen vom Mindestlohn gelten nur für 

  • Auszubildende
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • ehrenamtlich Tätige 
  • und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. 

Schüler und Studenten ab 18 Jahren und Rentner mit Nebenjobs haben dagegen Anspruch auf den Mindestlohn. 

Der Mindestlohn gilt auch bei Minijobs in Privathaushalten, genauso wie andere arbeitsrechtliche Regelungen wie etwa die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ich bekomme den Mindestlohn. Muss ich die Erhöhung im Januar beantragen?

Nein. Zum Jahresbeginn 2024 muss der Mindestlohn automatisch und ohne Antrag angepasst werden. Arbeitnehmer, insbesondere Minijobber, sollten daher die Lohnabrechnung vom Januar besonders überprüfen. 

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Zunächst können Sie sich an den Betriebsrat wenden, falls es diesen im Unternehmen gibt. Dieser kann immerhin in die Bruttolohnliste Einblick nehmen, um zu kontrollieren, ob den Arbeitnehmern auch der ihnen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zustehende Lohn gezahlt wird. Oft dürfte es in Betrieben, die sich nicht an den Mindestlohn halten, auch keinen Betriebsrat geben. Dann können Sie Ihren Arbeitgeber auf den erhöhten Mindestlohn aufmerksam machen und ihm erklären, dass das Mindestlohngesetz auch für ihn gilt.

Weigert sich der Arbeitgeber, dann können Sie den Verstoß gegen die Mindestlohnregelungen beim Zoll melden.

Bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums, erreichbar unter 030 60 28 00 28, können Sie sich über Ihre Rechte aus dem Mindestlohngesetz informieren. Bei Beschwerden über die Nichteinhaltung des Mindestlohns können Sie direkt an die zuständige Stelle des Zolls vermittelt werden. 

Setzt der Zoll für mich den Mindestlohn durch?

Nein. Der Zoll ist für die Kontrolle der Arbeitgeber zuständig. Gegebenenfalls werden für Arbeitgeber, die sich nicht an die Mindestlohnregelungen halten, saftige Bußgelder verhängt. 

Oft werden Arbeitgeber umgehend den Mindestlohn zahlen, wenn sie davon ausgehen, dass der Zoll eingeschaltet wird. Wenn nicht, dann bleibt Ihnen nur der Weg zum Arbeitsgericht. Eine entsprechende Klage können Sie beim zuständigen Gericht auch ohne Anwalt einreichen. Das ist kostenlos. Als Gewerkschaftsmitglied können Sie gewerkschaftlichen Rechtsschutz für die Durchsetzung ihrer Ansprüche in Anspruch nehmen.

Für welchen Zeitraum kann ich den Mindestlohn einklagen?

Natürlich ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre Ansprüche schnell geltend machen. Doch rechtlich gesehen ist meist keine große Eile geboten. Denn Ansprüche auf den Mindestlohn verjähren erst nach drei Jahren. Wer seinen Mindestlohn einklagt, für den gilt nämlich die regelmäßige Verjährungsfrist nach Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – und diese beträgt drei Jahre. Tarifliche Ausschlussfristen greifen beim Mindestlohn nicht.  Um den Mindestlohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen, braucht Sie aber vernünftige Aufzeichnungen und möglichst Zeugen.

Was ändert sich 2024 bei Minijobs?

Mit jedem Anstieg des Mindestlohns steigt auch die Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) um den gleichen Prozentsatz. 

2024 liegt die Minijobgrenze bei 538 Euro (bisher: 520 Euro). 

Da der Mindestlohn auch für 2025 bereits festgelegt wurde, steht die Minijob-Grenze auch für 2025 bereits fest. Sie liegt dann bei 556 Euro.

Zwischen Mindestlohn und Minijobgrenze gibt es einen direkten Zusammenhang, der im vierten Sozialgesetzbuch geregelt ist (§ 8 Abs. 1a). Danach liegt die Minijobgrenze „bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn“. Sie errechnet sich, indem man den Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei teilt und auf volle Euro aufrundet. 

Auch die Zahl der Stunden, die als Minijobber monatlich maximal arbeiten dürfen, ohne die Minijobgrenze zu überschreiten, folgt daraus. Dies sind 43 1/3 Stunden (130 geteilt durch 3). Zahlt der Arbeitgeber einen höheren Stundenlohn, so reduziert sich die maximale Arbeitszeit auch entsprechend.

Minijob: Rentenversicherung bringt Vorteile

Minijobs sind generell rentenversicherungspflichtig. Wer will, kann sich davon befreien lassen und ein paar Euro sparen. Der Preis dafür ist aber der Verzicht auf eventuell wichtige Leistungen wie eine Reha, eine Erwerbsminderungrente oder die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente.

Fragen und Antworten zum Thema Rente und Minijobs auf deutsche-rentenversicherung.de

Weitere nützliche Informationen finden Sie auch auf minijobzentrale.de.

Bisher verdiene ich in meinem Minijob 520 Euro. Habe ich ab 2024 Anspruch auf 538 Euro?

Das muss nicht so sein. Falls in Ihrem Arbeitsvertrag bisher schon ein Stundenlohn von mehr als 12,41 Euro vereinbart war, muss sich gar nichts ändern. Haben Sie bisher aber auch nur den Mindestlohn erhalten, haben Sie bei unveränderter Arbeitszeit Anspruch auf eine Gehaltserhöhung.

Midi statt Mini: Wer etwas mehr verdient, landet im so genannten Übergangsbereich, früher Gleitzone genannt. Anders als bei einem Minijob zahlen Sie bei einem „Midijob“ in jedem Fall Beiträge zu allen Sozialversicherungen, allerdings nicht in voller Höhe. 2024 startet der Übergangsbereich bei 538,01 Euro Monatsverdienst. 

Wer nur knapp oberhalb dieser der Untergrenze verdient, zahlt nur sehr geringe Beiträge zur Sozialversicherung. Bei genau 538,01 Euro werden sogar überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Der volle Schutz aller Sozialversicherungen greift dann zum Nulltarif.

Mit steigendem Verdienst steigt auch die prozentuale Abgabenlast – bis zur oberen Einkommensgrenze. Die Obergrenze bleibt 2024 bei 2000 Euro. Wer darüber verdient, zahlt die vollen Sozialversicherungsbeiträge.

Welche Leistungen bieten die Sozialversicherungen bei Midijobs?

Sie bieten trotz der niedrigen Beiträge die vollen Leistungen. Bei der Arbeitslosenversicherung gilt etwa: Nach einem zwölfmonatigen Midijob besteht im Falle des Jobverlusts Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld. Dessen Höhe beträgt bei einem 538,01-Euro-Job etwa 285 Euro (Steuerklasse I/IV, bei Anspruch auf Kindergeld). 

Midijobber sind auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben bei einer längeren Krankheit – nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber – Anspruch auf bis zu knapp eineinhalb Jahre Krankengeld.

Gelten die Midijob-Regeln auch für Nebenjobs von Arbeitnehmern?

Nein. Wer ohnehin im Hauptjob mehr als 2000 Euro brutto verdient, zahlt auch im Nebenjob die normalen Sozialversicherungsbeiträge.  Allerdings können Arbeitnehmer mehrere kleine Midijobs ausüben. Die Einkünfte werden dabei, wenn es um die Soziallversicherungsbeiträge geht, zusammengerechnet. 

Beispiel: Wer zwei 750-Euro-Jobs hat, muss insgesamt Beiträge in gleicher Höhe zahlen wie bei einem einzigen 1500-Euro-Job.

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