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Minijob: Urlaubsanspruch richtig berechnen

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlte Urlaubstage. Doch wie berechnen die sich eigentlich, wenn sie nicht jede Woche gleich viel arbeiten?

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Junge Kassiererin im Supermarkt. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Essen (dpa/tmn). In einer Woche zwei Arbeitstage und in der nächsten Woche drei: Minijobber haben manchmal keine gleichförmigen Arbeitswochen. Für die Berechnung ihres jeweiligen Urlaubsanspruchs kommt es dann auf die Anzahl ihrer Arbeitstage pro Jahr an. Darauf weist die Minijob-Zentrale in ihrem Magazin hin.

Ihr gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch lässt sich zudem mit einer einfachen Formel ermitteln. Dafür wird zunächst betrachtet, wie viele Tage in der Woche Vollzeitbeschäftigte des gleichen Arbeitgebers arbeiten. Wird im Unternehmen allgemein an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubstage pro Jahr liegen bei einer Sechs-Tage-Woche bei 24, bei einer Fünf-Tage-Woche bei 20.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für Minijobber lässt sich dann wie folgt berechnen:

Gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr: 260 bzw. 312.

Es wird aufgerundet

Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Wer an 90 Tagen im Jahr einen Minijob in einem Unternehmen ausübt, dessen Vollzeitbeschäftigte in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, hätte also einen gesetzlichen Anspruch auf sieben bezahlte Urlaubstage im Jahr:

20 Urlaubstage x 90 Arbeitstage : 260 = 6,92 Tage

Gut zu wissen: Haben Vollzeitbeschäftigte des gleichen Arbeitgebers laut Tarif- oder Arbeitsvertrag einen höheren Urlaubsanspruch als den gesetzlichen Mindesturlaub, steht auch Minijobbern mehr bezahlter Urlaub zu. Die Berechnung lässt sich dann entsprechend anpassen.


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