Ihre-Vorsorge Logo

Minijobs und Ehegattensplitting: Bertelsmann Stiftung regt Kombireform an

Eine Reform soll viele Frauen und vor allem Mütter aus der „Zweitverdienerinnenfalle“ holen – und die unteren 40 Prozent der Einkommen entlasten.

Artikel vorlesen

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Minijobs und Ehegattensplitting: Bertelsmann Stiftung regt Kombireform an

© Nicht definiert

Gütersloh (dpa). Eine Kombireform von Ehegattensplitting und Minijobs könnte laut Bertelsmann Stiftung 124.000 Menschen in „gute“ Beschäftigung bringen. Davon würden vor allem Frauen profitieren, an die rund 108.000 dieser zusätzlichen sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Jobs gehen könnten. Zu diesem Ergebnis kommen Berechnungen des beauftragten Ifo-Instituts, die die Stiftung in Gütersloh am Mittwoch veröffentlichte.

„Realsplitting“ statt Ehegatten-Splitting

Für viele Frauen und vor allem Mütter lohne sich derzeit die Aufnahme einer „substanziellen Beschäftigung“ nicht. Aktuell seien diese auf dem Arbeitsmarkt durch die Kombination aus Ehegattensplitting und den steuer- und abgabenfreien 450-Euro-Jobs benachteiligt, kritisierte die Arbeitsmarkt-Expertin der Stiftung, Manuela Barisic. Aktuell haben von 7,6 Millionen Ehefrauen zwischen 25 und 60 Jahren den Angaben zufolge etwa drei Viertel – rund sechs Millionen Frauen – ein geringeres Einkommen als ihr Partner.

Für diese Zweitverdienerinnen setze das Steuer- und Sozialversicherungssystem falsche Anreize. Sie müssten Einkommensteuer über dem üblichen Eingangssteuersatz von 14 Prozent zahlen. Grund sei das Ehegattensplitting, bei dem ein Ehepaar gemeinsam veranlagt wird. Das führe dazu, dass eine Zweitverdienerin in der Regel demselben Steuersatz unterliege wie der Erstverdiener.

Die Stiftung schlägt daher ein „Realsplitting“ vor, bei dem beide Eheleute separat veranlagt werden. Der oft besser verdienende Ehemann dürfte einen Betrag in Höhe von 13.805 Euro – er orientiere sich an rechtlichen Vorgaben etwa zu Unterhaltspflichten und Scheidungsrecht – auf die Partnerin übertragen. Damit lasse sich die Steuerlast für die Zweitverdienerin abbauen, erläuterte die Expertin.

Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro

Zudem sollten Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden, indem vom ersten Euro an Abgaben gezahlt würden. Wichtig hier: Der Beitragssatz wäre zunächst sehr gering, würde langsam ansteigen – und erst bei 1800 Euro wäre volle Sozialversicherungspflicht erreicht. Es gehe nicht um eine Abschaffung von Minijobs, stellte Barisic klar. In der Pandemie habe sich aber noch einmal deutlich gezeigt, dass Minijobs in der derzeitigen Form „die großen Verlierer“ waren.

Mit der Kombireform werde für Zweitverdienerinnen eine Arbeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung attraktiver. Denn bisher entscheiden sich viele Zweitverdienerinnen für den Minijob, weil sich ein anderer wegen der Steuerlast nicht lohne, schilderte Barisic. Das bisherige Ehegattensplitting rechnet sich vor allem für Paare, bei denen einer viel und der andere deutlich weniger verdient. Aber: „Arbeit muss sich für alle lohnen, insbesondere für Frauen und Mütter.“

„Frauen aus der Zweitverdienerinnenfalle befreien“

Die Reform könne ein wichtiger Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt sein. „Es muss uns gelingen, Frauen und Mütter aus der Zweitverdienerinnenfalle zu befreien“, betonte Barisic. Es sei zu hoffen, dass eine neue Bundesregierung das Thema in den Vordergrund rücke.

Laut Stiftung würde die angestrebte Änderung insgesamt die unteren 40 Prozent der Einkommen entlasten. Für den Staat würde eine Umsetzung der Vorschläge keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Time
3 Minuten

Arbeitgeber müssen den Mutterschutz schwangerer Mitarbeiterinnen sicherstellen. Doch was heißt das in der Praxis – und wann ist ein Beschäftigungsverbot sinnvoll?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026