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Mütter bleiben viel öfter für krankes Kind daheim als Väter

Jedes Elternteil kann bis zu 15 Kinderkrankentage pro Kind beantragen. Kümmern tun sich Daten der Krankenkasse Barmer zufolge meistens die Frauen. Neu ist das nicht.

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Mutter mit Kleinkind

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Berlin (dpa). Wenn das Kind krank ist, bleiben Mütter in Deutschland deutlich häufiger zu Hause als Väter. Im Jahr 2024 reichten Mütter bundesweit rund 296.000 Anträge auf Kinderkrankengeld bei der Barmer ein, Männer hingegen nur 109.000, wie aus Daten der Krankenkasse hervorgeht. Die Zahl der Anträge war auch in den Jahren zuvor schon ungleich verteilt. Im Jahr 2023 etwa gab es laut Barmer 297.000 Anträge von Müttern und 108.000 von Männern. Im Jahr 2021 stellten Frauen demnach 365.000 und Männer 139.000 Anträge.

“Dass Frauen das Kinderkrankengeld deutlich häufiger in Anspruch nehmen als Männer, spiegelt augenscheinlich die fortbestehende ungleiche Verteilung der familiären Betreuungsverantwortung wider”, teilte Barmer-Vorstandschef Christoph Straub mit.

Das lässt sich auch an den Zahltagen festmachen. Im Jahr 2024 registrierte die Barmer bei ihren Versicherten 877.000 Zahltage für Kinderkrankengeld, davon fielen 648.000 auf Frauen und 229.000 auf Männer. 2023 waren es den Angaben zufolge insgesamt 890.000 Zahltage, 663.000 von Frauen und 227.000 von Männern. Die Barmer ist eine der größten Krankenkassen Deutschlands und hat rund 8,3 Millionen Versicherte.

Jedes Elternteil kann bis zu 15 Tage beantragen

Eltern haben seit dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung seither für 15 statt für zuvor zehn Tage im Jahr beantragen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer Krankenkasse beantragen - auch Eltern im Homeoffice. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Für einzelne Tage kann das Kinderkrankengeld flexibel genommen werden - zum Beispiel an zwei von fünf Tagen in einer Woche.


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