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Nur wenige Hartz-4-Bezieher schummeln beim Vermögen

Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss sein Vermögen offenlegen. Die Statistik zeigt: Die große Mehrheit bleibt dabei ehrlich.

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Hartz 4 Hauptantrag mit Stift, Geldmünzen und Geldscheinen.

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Berlin (dpa). Nur wenige Hartz-4-Empfänger verschweigen nachgewiesenermaßen Kapitaleinkünfte oder Vermögen und erschleichen sich so zu Unrecht Hartz-4-Leistungen. Das zeigt eine Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über die die „Süddeutsche Zeitung“ zuerst berichtete.

Knapp 80.000 Fälle Mal Jobs verschwiegen

So stellten die Jobcenter im vergangenen Jahr in 945 von 1,6 Millionen untersuchten Fällen fest, dass sie zu viel Arbeitslosengeld II ausgezahlt haben, weil das Vermögen des Leistungsempfängers zu hoch war.

In 78.382 Fällen kam es demnach wegen verschwiegener Einnahmen aus Minijobs oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu Überzahlungen. Insgesamt wurden 3,9 Millionen Hartz-4-Empfänger als „erwerbsfähig“ geführt. Die Gesamtsumme der zu viel bezahlten Auszahlungen beläuft sich im vergangenen Jahr demnach auf 57,3 Millionen Euro, pro Fall sind das 680 Euro.

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