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Scholz sagt Bürgergeld ab 2023 zu – FDP will Änderungen

Das Bürgergeld soll nach Aussage des Bundeskanzlers „definitiv“ zum ersten Januar kommen. Doch in den Details herrscht noch Uneinigkeit.

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Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur spricht mit einem Arbeitssuchenden.

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Berlin (dpa) - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat eine Ablösung von Hartz IV durch das neue Bürgergeld im kommenden Jahr zugesichert. Er sprach am Freitag in Berlin davon, dass die Bürgergeldreform „definitiv“ zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden solle. Innerhalb der Ampel-Regierung bleibt die Umsetzung aber strittig. Die FDP pocht auf die Möglichkeit von Strafmaßnahmen für Bürgergeld-Bezieher, wenn sie bei der Arbeitsvermittlung nicht mitwirken und dringt auf bessere Zuverdienstmöglichkeiten.

Die Einführung des Bürgergelds ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP verabredet und gehört zu den wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Ampel. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Mittwoch erste Details dazu präsentiert. Die Auflagen für die Leistungsbezieher sollen demnach weniger streng sein als beim derzeitigen Hartz IV. Nun wird innerhalb der Koalition verhandelt.

Heil will lockern – FPD für mehr Strenge

Nach Heils Plänen sollen in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezugs die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt und Vermögen bis 60.000 Euro nicht angetastet werden. Innerhalb einer sechsmonatigen „Vertrauenszeit“ sind zudem keine Kürzungen bei sogenannten Pflichtverletzungen geplant. Das gilt etwa, wenn Arbeitsangebote nicht angenommen oder nicht wie vereinbart Bewerbungen geschrieben werden. Wenn Termine im Jobcenter chronisch nicht wahrgenommen würden, könne es auch in der Vertrauenszeit Sanktionen geben, aber nur für „ganz, ganz hartnäckige Fälle“, hatte Heil am Mittwoch gesagt.

Die FDP besteht auf mehr Strenge. Parteichef Christian Lindner sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitag), viele Menschen könnten nicht verstehen, „dass sie mit ihren Steuern nicht nur Bedürftige unterstützen sollen, sondern auch jene, die vorsätzlich Termine nicht wahrnehmen oder angebotene Bildung und Arbeit ablehnen“. Parteivize Johannes Vogel sagte im Deutschlandfunk: „Es darf keine Sanktionsfreiheit geben, weder in dem halben Jahr und auch nicht darüber hinaus.“ Er verwies allerdings auch darauf, dass es bei dem Thema nur um wenige Fälle geht. Neun von zehn Menschen in der Grundsicherung kämen nie mit Sanktionen in Kontakt.

Bundesrat muss zustimmen

Bei der künftigen Höhe des Bürgergelds ist das letzte Wort ebenfalls noch nicht gesprochen. Sozialminister Heil hat sich für neue Berechnungsmethoden und für ein Plus von etwa 40 bis 50 Euro im Vergleich zum jetzigen Hartz-4-Regelsatz von 449 Euro pro Monat ausgesprochen. Sozialverbände fordern seit langem deutlichere Steigerungen.

Lindner verwies darauf, dass die Regelsätze ohnehin jährlich turnusgemäß an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst würden. „Daran sollten wir festhalten“, forderte er. Der in der FDP-Bundestagsfraktion für das Bürgergeld verantwortliche Fachpolitiker Jens Teutrine warnte im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor „unkalkulierbaren Kosten“ bei einer neuen Berechnungsmethode.

Nicht nur innerhalb der Ampel muss noch eine Einigung erzielt werden. Das Bürgergeld-Gesetz ist laut Heil im Bundesrat zustimmungspflichtig. Damit müssen auch die Bundesländer mit ins Boot geholt werden. In mehr als der Hälfte der Länder ist die Union in der Regierung. Deren Vertreter kommentieren Heils Pläne bisher skeptisch.

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