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Soloselbstständige können „Neustarthilfe“ beantragen

Viele Selbstständige stehen wegen der Corona-Beschränkungen finanziell vor dem Aus. Der Bund will mit Zuschüssen den Neustart erleichtern.

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Junge Frau sitzt im Homeoffice am Laptop und lächelt in die Kamera.

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Berlin (dpa). Mit einer „Neustarthilfe“ unterstützt die Bundesregierung Soloselbstständige wie Künstler – seit Dienstag können Anträge gestellt werden. Wie Ministerien mitteilten, bekommen Soloselbstständige, die nur geringe Betriebskosten haben, mit der „Neustarthilfe“ einen einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro – und zwar für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021. Voraussetzung ist, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit in dieser Zeit durch Corona Einbußen erlitten hat.

Zuschuss wird nicht auf Grundsicherung angerechnet

Für die Verwendung der Neustarthilfe gebe es keine Vorgaben, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Sie werde nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Auch Schauspieler und andere Künstler, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, könnten sie beantragen.

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