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Sozialwahl 2023: Hilfen für Sehbehinderte nutzen

Sehbehinderte Wahlberechtigte können noch bis zum 19. Mai Hör-CDs und Wahlschablonen in Brailleschrift beantragen.

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Frankfurt am Main (iv). Um blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme an der Sozialwahl zu erleichtern, können Hör-CDs und Wahlschablonen in Brailleschrift zur Stimmabgabe beantragt werden. Darauf weisen die Träger der Sozialwahl, die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Verband der Ersatzkassen, hin. Diese Hilfsmittel können bis zum 19. Mai beim jeweiligen Träger angefordert werden.

Auf der Kampagnen-Webseite sozialwahl.de finden sich zudem Informationen zur Sozialwahl in Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Insgesamt sind rund 52 Millionen Wahlberechtigte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk aufgerufen, bei der Sozialwahl 2023 ihre Stimme abzugeben.

Unter folgenden E-Mail-Adressen können die Wahlschablonen und Hör-CDs beim jeweiligen Versicherungsträger beantragt werden:

BARMER: wahlausschuss@barmer.de

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