Ihre-Vorsorge Logo

52 Millionen Menschen zur Sozialwahl aufgerufen

Erstmals Geschlechterquoten und Test einer Online-Wahlmöglichkeit. Renten-Chefin Roßbach: Vielen ist Rolle der Selbstverwaltung nicht bewusst.

Artikel vorlesen

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Wahlbrief-Unterlagen zur Sozialwahl. Bild: IMAGO / Gerhard Leber

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Rund 52 Millionen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner können bei der Sozialwahl bis zum 31. Mai die Sozialparlamente in Deutschland bestimmen. Mit der Sozialwahl wird aus Sicht der Verantwortlichen Neuland betreten, wie der Bundeswahlbeauftragte, der langjährige CDU-Abgeordnete Peter Weiß, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Denn Geschlechterquoten und der geplante Modellversuch für eine Online-Wahlmöglichkeit seien „zwei Innovationen“ der Sozialwahl 2023.

Bei den Sozialwahlen werden Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen bestimmt. Ab diesem Montag erhalten mehr als 30 Millionen Rentenversicherte und Rentner Wahlvorankündigungsschreiben und Info-Flyer zur Wahl.

Wichtige Rolle der Selbstverwaltung

Die  Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, warb denn auch für die Sozialwahl. „Vielen ist gar nicht bewusst, welche wichtige Rolle die Selbstverwaltung spielt“, sagte Roßbach der dpa in Berlin. Bei der Sozialwahl wählen Beitragszahler und Rentner „ihre Selbstverwaltung“, wie Roßbach sagte. Über die Selbstverwaltung und die Sozialwahl gestalteten die Beitragszahler die Rentenversicherung mit.

So laufen laut Roßbach zum Beispiel alle Verwaltungsentscheidungen, mit denen die Menschen nicht einverstanden sind, über einen Widerspruchsausschuss. „Hier treffen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber die Entscheidungen über den Widerspruch.“ Die Selbstverwaltung achte zudem darauf, dass die Verwaltung rechtlich saubere Entscheidungen treffe – etwa über die Zahlung einer Reha oder einer Erwerbsminderungsrente. „Sie gestaltet Reha-Angebote der Rentenversicherung konkret aus“, sagte Roßbach weiter.

Etwa bei Long-Covid-Rehas sei die Selbstverwaltung maßgeblich gewesen, um rasch die nun bestehenden Reha-Angebote der Rentenversicherung einzuführen. Wichtige Forschungsarbeit sei ebenfalls durch die Selbstverwaltung angestoßen worden. Teil der Selbstverwaltung seien auch die rund 4500 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater der Rentenversicherung.

Modellversuch für Online-Wahl

Ein Stück weit Vorbildcharakter könnte die Sozialwahl 2023 nach Einschätzung des Wahlbeauftragten Weiß bekommen. Er teilte mit, dass bei der Krankenversicherung die fünf großen Ersatzkassen dieses Mal einen Modellversuch für eine Online-Wahl starten wollen. Bisher handelte es sich um reine Briefwahlen. Bei einer internen Sitzung Ende Februar entscheide sich, ob der Modellversuch tatsächlich stattfinden werde. Derzeit laufen noch Prüfungen und Vorbereitungen. „Wenn die Online-Wahl ein Erfolg wird, könnte das Vorbild für andere Wahlen in Deutschland sein“, sagte Weiß. Er nannte unter anderem Kommunalwahlen für mögliche künftige Online-Verfahren.

Weiß wies zudem auf die Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten hin, die nun erstmals für die Selbstverwaltungen der Krankenkassen eingeführt wurde. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung. Weiß teilte aber mit, dass bei der Rentenversicherung viele Frauen auf den Listen stünden, auch bei der Arbeitgeberseite. „Die Geschlechterquote tritt etwas los, auch als Soll-Bestimmung“, sagte der CDU-Mann.

Wahlbeteiligung traditionell niedrig

Die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen ist traditionell niedrig. Bei der jüngsten Sozialwahl 2017 lag sie bei etwa rund einem Drittel. Roßbach sagte: „Um die Wahlbeteiligung weiter zu steigern, werden wir deutlich auf die Aufgaben und auf den Service der Selbstverwaltung für die Wahlberechtigten hinweisen.“

Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen bis 11. Mai nicht erhalten haben, sollen laut geltenden Vorgaben bis spätestens 19. Mai einen Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Mehr junge Männer und mehr ältere Frauen: Die Geschlechterverteilung in Deutschland unterscheidet sich teilweise markant nach nach Alter und Region

Time
4 Minuten

Mit dem „Mut von Münster“ will die Koalition große Reformen durch den Bundestag bringen. Der Ton an der Spitze des Bündnisses ist derzeit ziemlich freundlich. An der Basis sieht es anders aus.

Time
3 Minuten

Die Bundesregierung plant eine Reform, um immer höhere Kosten für die Pflege unter Kontrolle zu bringen. In den ersten sechs Monaten 2026 hat sich die Lage verschärft, wie neue Zahlen zeigen.

Time
2 Minuten

Eine Untersuchung zeigt, wie sehr die Diskussion über soziale Einschnitte die Menschen in Deutschland umtreibt – und warum sie die Konjunktur belasten könnte.

Time
2 Minuten

Drei Millionen Arbeitslose und wenig Nachfrage nach neuen Arbeitskräften – der Arbeitsmarkt schwächelt in der Sommerpause weiter.

Time
4 Minuten

Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Wann Social-Media-Aktivitäten arbeitsrechtliche Folgen haben und worauf Beschäftigte achten sollten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026