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Unversichert? So klappt die Rückkehr in die Krankenkasse

Wer ohne Krankenversicherung ist, kann zurück in die gesetzliche oder private Absicherung finden - selbst bei Zahlungsschwierigkeiten. Wie Betroffene vorgehen sollten und wo es Unterstützung gibt.

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Eine Gesundheitskarte mit Bild steckt in einer Computertastatur. photothek © Ute Grabowsky

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Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn). “Sind Sie privat oder gesetzlich versichert?” Diese Frage, die bei der ersten Kontaktaufnahme zu einer neuen Arztpraxis häufig gestellt wird, müssten wohl mehrere zehntausend Menschen in Deutschland mit “weder noch” beantworten. Denn trotz geltender Krankenversicherungspflicht gibt es zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher, die keine Krankenversicherung haben. Fatal - spätestens, wenn es zum Krankheitsfall kommt. Doch wer einmal ohne ist, muss nicht für immer unversichert bleiben. Wir klären die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie kann jemand trotz geltender Krankenversicherungspflicht überhaupt unversichert sein?

Die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt seit 2009. Wer vor deren Einführung aus seiner Versicherung geflogen ist - etwa weil er oder sie die Beiträge nicht mehr aufbringen konnte - und sich seitdem nicht wieder angemeldet hat, lebt bis heute ohne Versicherung. Häufig handelt es sich dabei um Selbstständige. Weitere Betroffene sind laut Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW Obdachlose, Menschen, die sich illegal im Land aufhalten, oder jene, die nach einem langen Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland kommen und sich ebenfalls nicht wieder bei einer Krankenversicherung angemeldet haben.

Erst seit Einführung der Krankenversicherungspflicht kann niemand mehr aus der Krankenversicherung geschmissen werden - egal ob gesetzlich oder privat. Selbst wer die Beiträge irgendwann nicht mehr aufbringen kann, fliegt nicht raus. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ruhen dann aber unter Umständen die Leistungen, in der privaten Krankenversicherung (PKV) wird man gegebenenfalls in leistungsschwächere Tarife eingruppiert. In beiden Fällen kommt der Versicherer nur noch etwa bei akuten Erkrankungen, Schmerzen oder Schwangerschaft für die Behandlungskosten auf.

Was tun, wenn ich die Krankenversicherungsbeiträge irgendwann nicht mehr aufbringen kann?

“Wichtig ist, sofort mit der Krankenversicherung in Kontakt zu treten”, rät Barbara Weber vom Ratgeberportal Finanztip. Denn bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit kann unter Umständen eine Stundung der Beiträge beantragt werden. Für Privatversicherte kann zudem der Wechsel in den günstigeren Basistarif mit geringeren Leistungen eine Option sein. Wer grundsätzlich Probleme hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann Weber zufolge auch versuchen, Bürgergeld oder Grundsicherung zu beantragen. Bei Bewilligung zahlt das Amt dann einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen.

Kann ein Arzt oder Krankenhaus die Behandlung bei fehlender Krankenversicherung ablehnen?

Das kann prinzipiell passieren. Nur in ernsten oder lebensbedrohlichen Fällen müssten Ärzte auch Menschen ohne gültige Krankenversicherung behandeln, sagt Barbara Weber. Ganz ohne ärztliche Hilfe müssen Unversicherte in der Regel aber nicht auskommen. In vielen Städten gibt es Hilfsorganisationen, die Menschen ohne Krankenversicherung in unterschiedlichen Anlaufstellen oder fahrenden Praxen ehrenamtlich versorgen. Dazu zählen etwa Ärzte der Welt, Malteser, Caritas oder Johanniter. Die nächstgelegene Möglichkeit finden Hilfesuchende im Netz.

Wie komme ich zurück in die Krankenversicherung?

Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, sollte sich wieder an seine frühere Kasse wenden. Ehemals Privatversicherten bleibt, sofern sich an ihren Lebensumständen nichts geändert hat und sie zum Beispiel von der Selbstständigkeit in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gewechselt sind, in der Regel ebenfalls nur der Weg zurück in die PKV.

Das Problem: Die Rückstände, die in den Monaten und Jahren, in denen keine Beiträge geleistet wurden, aufgelaufen sind, müssen Rückkehrer mindestens teilweise nachzahlen - hinzu kommen etwaige Säumniszuschläge. Je nach Dauer der unversicherten Zeit können so erhebliche Summen zusammenkommen.

Allerdings verjähren lange zurückliegende Beitragsforderungen. So können gesetzliche Kassen Sabine Wolter zufolge nur Beiträge nachfordern, die nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Bei privaten Krankenversicherern endet die Frist bereits nach drei Jahren. Dabei dürfen PKV ohnehin nur für die ersten sechs Monate des Zahlungsausfalls die volle Prämie nachfordern. Für die Folgemonate dürften sie nicht mehr als ein Sechstel berechnen, so Wolter.

Was, wenn ich die aufgelaufenen Beiträge aus der Vergangenheit nicht aufbringen kann?

Verbraucherinnen und Verbraucher tun grundsätzlich gut daran, sich beim Wiedereintritt in die PKV oder GKV professionell beraten zu lassen. Gute Anlaufstellen sind zum Beispiel die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland oder die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Dort können Expertinnen und Experten etwa berechnen, ob die Forderung der jeweiligen Krankenversicherung korrekt berechnet wurde oder ob sich in der Aufstellung bereits verjährte Beiträge befinden. Dann müsste entsprechend nachgebessert werden.

Sind die Nachforderungen korrekt, aber immer noch so hoch, dass sie für Betroffene unmöglich in einem Betrag gezahlt werden können, können sie versuchen, mit ihrer GKV oder PKV eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht, stellt Barbara Weber klar. 

Ansonsten lautet der letzte Ausweg: Privatinsolvenz. Der Vorteil: Mit Eröffnung des Verfahrens sind Betroffene Sabine Wolter zufolge wieder krankenversichert, die Beitragsschulden dürfen drei Jahre später, nach erfolgreich durchlaufenem Verfahren, nicht mehr von der Versicherung eingefordert werden. 

Der Nachteil: Die Privatinsolvenz steht nicht jedem offen. Selbstständige und ehemals Selbstständige, die Schulden aus unbezahlten Krankenkassenbeiträgen haben, können das Verfahren nicht durchlaufen, sagt Ines Moers von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.

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