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Urlaub in den Schulferien ist Verhandlungssache

Die jährliche Urlaubsplanung ist für Beschäftigte nicht immer leicht. Was für Eltern gilt, die in den Schulferien frei haben wollen.

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Eltern mit vier Kindern sitzen in einer Hüpfburg.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer schulpflichtige Kinder hat und seine Urlaubstage nutzen will, um mit der Familie zu verreisen, braucht vor allem eines: freie Tage in den Schulferien. Doch haben Eltern eigentlich Anspruch darauf, ihre Urlaubstage auch tatsächlich in dieser Zeit nehmen zu können?

Klar ist: Laut Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern berücksichtigen. Es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen. „Wenn mehr Arbeitnehmer während der Ferien Urlaub machen wollen, als der Arbeitgeber zwingend entbehren kann, muss er eine Auswahlentscheidung treffen“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Eine generelle Regelung, wonach Eltern mit schulpflichtigen Kindern dann bei der Urlaubsvergabe in den Schulferien Vorrang vor kinderlosen Beschäftigten haben, gibt es nicht.

„Das Bundesurlaubsgesetz zwingt den Arbeitgeber jedoch bei der Auswahlentscheidung soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen“, so Bredereck. „Bei der Entscheidung darüber, welchen Arbeitnehmern er in den Ferienzeiten den Urlaub gewährt und wem er ihn verweigert, wird er die schulpflichtigen Kinder zugunsten der jeweiligen Arbeitnehmer als sehr starkes Argument berücksichtigen müssen.“

Arbeitgeber muss abwägen

Andererseits dürfe das Bredereck zufolge nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer ohne schulpflichtige Kinder in den Schulferien nie Urlaub nehmen können, wenn sie für ihren Urlaubsantrag einen wichtigen Grund haben. „Vielleicht findet zum Beispiel ein Festival in den jährlichen Ferien statt oder sie wollen mit Freunden, die wiederum schulpflichtige Kinder haben, verreisen“, sagt Bredereck. „Der Arbeitgeber muss die sozialen Belange, auf die sich die Arbeitnehmer berufen, dann in einer Gesamtabwägung berücksichtigen.“

Dem Fachanwalt für Arbeitsrecht zufolge ist die Rechtslage hier allerdings „recht schwammig“. Er hat deshalb vor allem einen Rat für alle Beteiligten: Möglichst gemeinsam einvernehmliche Regelungen finden. „Zum Glück gibt es regelmäßig auch Arbeitnehmer, die gar nicht in den Ferien Urlaub machen wollen, weil der Urlaub zu diesen Zeiten viel teurer ist.“

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