Ihre-Vorsorge Logo

Urlaubsplanung: Wann Eltern keinen Vorrang haben

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Urlaubsplanung: Wann Eltern keinen Vorrang haben

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). Es gibt Urlaubszeiten, die heiß begehrt sind. Eltern mit Kindern zum Beispiel müssen sich in der Regel nach den Ferienzeiten richten. Doch haben Sie dadurch bessere Chancen, ihren Wunschzeitraum genehmigt zu bekommen?

„Grundsätzlich sollen Urlaubswünsche von allen Mitarbeitern berücksichtigt werden“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gibt es dabei jedoch Überschneidungen und nicht alle können zeitgleich Urlaub bekommen, spielen soziale Gesichtspunkte eine ausschlaggebende Rolle. 

Wer hat Vorrang?

Dazu gehören etwa Urlaubsmöglichkeiten des Partners und der Kinder (Schulferien), erklärt Görzel. Aber auch eine bisherige Urlaubsgewährung in besonders beliebten Zeiten, Alter und Betriebszugehörigkeit, erstmaliger oder wiederholter Urlaub in diesem Jahr oder Erholungsbedürftigkeit. Besonders erholungsbedürftig ist etwa, wer in der Vergangenheit einen besonders arbeitsintensiven Einsatz hatte oder an einer schwerwiegenden Erkrankung litt.

„Das führt dazu, dass nicht immer automatisch Eltern schulpflichtiger Kinder zum Zuge kommen, sondern mit Augenmaß auch andere Arbeitnehmer mal drankommen“, so Görzel.

Betriebsrat mitbestimmungspflichtig

In der Regel wird in Betriebsvereinbarungen festgehalten, wodurch eine Priorität entsteht. Grundsätzlich ist zu beachten: Bei Vorrangregelungen ist der Betriebsrat zwingend mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber muss sich zwar immer daran halten, soziale Gesichtspunkte einzubeziehen, doch der Betriebsrat kann dafür sorgen, dass noch weitere Aspekte mit in die Entscheidung einfließen.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beleuchten, wer von den „erwerbsfähigen“ Menschen über viele Jahre auf Hilfe angewiesen ist. Was helfen könnte, ist teilweise umstritten.

Time
2 Minuten

Die Frage nach dem Kinderwunsch ist der No-Go-Klassiker im Bewerbungsgespräch. Welche Fragen außerdem unzulässig sind – und wie man am besten damit umgeht.

Time
1 Minuten

Die EH-55-Förderung ist beliebt, nun legt das Bauministerium nach. Wer davon profitieren will, muss allerdings schnell sein.

Time
2 Minuten

Wie viel spart man wirklich durch die Führerscheinreform? Verkehrsminister Steffen Bilger nennt erstmals konkrete Zahlen – und erklärt, warum nicht alle Fahrschüler gleichermaßen profitieren.

Time
1 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) will, dass die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung erhalten bleibt. Ansonsten könnte für pflegende Angehörige faktisch eine Kürzung bevorstehen.

Time
5 Minuten

Wer verspricht Landarzt zu werden, bekam leichter einen Studienplatz. Doch gegen die Quotenregelung gibt es zahlreiche Klagen. Erstmals hat ein Gericht nun einige grundsätzliche Fragen klargestellt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026