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Urteil: Kindeswille ist beim Sorgerecht nicht immer entscheidend

Bei welchem Elternteil ein Kind nach der Scheidung leben will, hat großes Gewicht. Aber die Entscheidung des Gerichts kann auch anders ausfallen.

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Urteil: Kindeswille ist beim Sorgerecht nicht immer entscheidend

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Köln (dpa/tmn). Der Wille des Kindes hat bei einem Streit der Eltern um das Sorgerecht durchaus Gewicht. Jedoch können auch Gründe dafür sprechen, gegen den Kindeswillen zu entscheiden. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, (Aktenzeichen: II-10 UF 18/19, 10 UF 18/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem Fall stritten die Eltern um das Sorgerecht für ihre beiden Kinder. Die Mutter wollte die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts erreichen. Sie begründete das vor allem damit, dass die 13-jährige Tochter dieses ablehne. Der Antrag der Mutter auf Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren blieb erfolglos.

Gericht: Kindeswille ist wichtig, aber nicht immer entscheidend

Die Richter kamen zu der Entscheidung, dass das Kindeswohl nicht die Aufhebung der gemeinsamen Sorge erfordert. Sie unterstrichen, dass der Kindeswille hohes Gewicht habe, jedoch nur ein Gesichtspunkt bei der Entscheidung sei.

So könne es auch im Interesse des Kinds sein, seinen Willen nicht zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall habe die Tochter sich nach der Trennung der Eltern offenbar auf die Seite der Mutter schlagen wollen. Dies könne ein Faktor für ihre Ablehnung gegenüber dem Vater sein. Außerdem habe sie sich zu der Frage des Sorgerechts sehr wechselhaft geäußert. Ein solch schwankender Wille sei in der Regel Ausdruck von Loyalitätskonflikten und innerer Hin- und Hergerissenheit des Kindes.


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