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Bei Sorgerechtsstreit: Meist gewinnen die Mütter

Statistisches Bundesamt: 2018 übertrugen Richter das Sorgerecht in 914 Fällen auf die Mutter, aber nur in 102 Fällen auf den Vater.

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München (dpa). Wenn Eltern vor Gericht um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten, gewinnt nach wie vor meistens die Mutter gegen den Vater. „Natürlich sind die gesellschaftlichen Verhältnisse ein Grund“, sagt Heinrich Schürmann vom Deutschen Familiengerichtstag. Im Jahr 2018 übertrugen deutsche Richter das Sorgerecht in Scheidungsverfahren in 914 Fällen auf die Mutter, in 251 Fällen auf beide Eltern gemeinsam und nur in 102 Fällen auf den Vater. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor.

In „isolierten Familiensachen“ – in Verfahren, die nicht zeitgleich mit einer Scheidung liefen – bekam die Mutter in 10.926 Fällen das Sorgerecht, der Vater nur in 4.076 Fällen. Einen Großteil (12.318 Fälle) machten da allerdings auch noch die Fälle aus, in der das Sorgerecht an „einen Dritten“ wie beispielsweise das Jugendamt ging.

Auch bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bestätigt sich diese Tendenz: In 3.937 Fällen wurde der Mutter das Sorgerecht zugesprochen, in 2.467 beiden Eltern gemeinsam und nur in 1.811 Fällen dem Vater allein. 4.466 Mal ging das Sorgerecht auch hier an „einen Dritten“.

Sorgerecht bleibt in den meisten Fällen bei beiden Elternteilen

In den allermeisten Scheidungsfällen mit minderjährigen Kindern im Jahr 2018 musste das Gericht allerdings gar nicht entscheiden, weil kein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragte und es somit automatisch bei beiden blieb. Auch dann leben die Kinder aber im weitaus größten Teil der Fälle bei der Mutter. Laut dem Statistischen Bundesamt waren rund 2,17 Millionen Mütter und etwa 407.000 Väter im Jahr 2018 alleinerziehend in Deutschland.


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