Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Private Pflegeversicherung zahlt nicht für Treppenlift

Hilfe im Ernstfall, damit der finanzielle Schaden nicht zu hoch ist, versprechen private Pflegeversicherungen. Allerdings hat die Unterstützung Grenzen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Weibliche Pflegefachkraft hilft Seniorin beim Treppensteigen.

© Nicht definiert

Berlin/Osnabrück (dpa/tmn). Eine private Pflegeversicherung muss unter Umständen für Umbauten im Haus bezahlen. Das gilt aber nur, wenn Pflegebedürftige sich damit die Möglichkeit zu einem eigenständigen Leben erhalten oder die Pflege zumindest deutlich leichter wird. Hilft ein Umbau nur bei der Linderung von Beschwerden, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Osnabrück hervor (Aktenzeichen: S 14 P 9/17), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

Der Fall: Treppenlift eingebaut zur Erleichterung

In dem Fall ging es um eine Frau, die in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Sie ließ in ihrem Haus einen Treppenlift einbauen, um eigenständig in den Keller zu kommen und dort einen Massagesessel und eine Hängeschaukel nutzen zu können. Das lindere ihre Behinderung, argumentierte sie, und verlangte einen Zuschuss für den 5.500 Euro teuren Einbau.

Sozialgericht urteilt: Keine Pflegemaßnahme, keine Kostenerstattung

Die Versicherung lehnte das ab, die Frau klagte – und verlor. Auch wenn Schaukel und Sessel subjektiv zur Linderung beitragen, seien sie noch keine Pflegemaßname, so das Gericht. Dafür fehle es an therapeutischem Mehrwert. In dem speziellen Fall sei zudem nicht nachvollziehbar, warum der Massagesessel nicht auch im Wohnzimmer im Erdgeschoss stehen kann.

Weitere Informationen

www.rechtsprechung.niedersachsen.de
Urteil des Sozialgerichts Osnabrück

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Nach den jüngsten Landtagswahlen wollten Kanzler Merz und die Union eigentlich Tempo bei den angekündigten Sozialreformen machen. Bei der Pflege hakt es nun allerdings gewaltig.

Time
3 Minuten

Kommt sie früher oder später? Die geplante Pflegereform wird zu einem neuen großen Streitpunkt zwischen Union und SPD. Die Pflegekassen warnen vor den Folgen eines Reformstopps.

Time
2 Minuten

Wer sich das Wohnen nicht mehr leisten kann, kann einen staatlichen Zuschuss bekommen. Wie haben sich Haushalte und Ausgaben im vergangenen Jahr entwickelt?

Time
2 Minuten

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Time
2 Minuten

Eine Frau fordert das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege. Das Gericht spricht ihr zwar mehr Geld zu, aber nicht so viel wie ihr Kollege verdient. Das ist die Begründung.

Time
2 Minuten

Um immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle zu bringen, gibt es ein Milliarden-Sparpaket. Und es kommen neue Regelungen dazu – auch bei der Pflege.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026