Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Überstunden können mit dem Gehalt abgegolten sein

In Arbeitsverträgen ist häufig eine Pauschalvergütung vereinbart, die auch Überstunden beinhaltet. Allerdings nicht beliebig viele.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann im Businessanzug hält eine Uhr vor sein Gesicht. Bild: IMAGO / blickwinkel / imago stock&people

© Nicht definiert

Rostock/Frankfurt/Main (dpa/tmn). Zehn Stunden Mehrarbeit im Monat, die mit dem üblichen Gehalt abgegolten sind: Auch für Geringverdiener ist eine solche Regelung im Arbeitsvertrag zulässig. Das zeigt ein Urteil (Aktenzeichen: 2 Sa 26/21) des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, auf das der Bund-Verlag verweist.

Geklagt hatte in dem Fall ein Mitarbeiter einer Finanzbuchhaltung. Er bezog ein monatliches Bruttogehalt von 1800 Euro bei einer 40-Stunden-Woche. In seinem Arbeitsvertrag war geregelt, dass mit dem Gehalt monatlich zehn Stunden Mehrarbeit bereits abgegolten sind. Das hielt der Mann für unwirksam. Er verlangte vom Arbeitgeber eine zusätzliche Vergütung für die Überstunden in Höhe von 940 Euro.

Klausel nicht überraschend und transparent

Laut Gericht ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Pauschalvergütung aber zulässig. Eine Pauschalabgeltung für zehn Stunden Mehrarbeit im Monat ist dem Urteil zufolge weit verbreitet und daher nicht ungewöhnlich. Zudem war die Klausel transparent formuliert: Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich für den Arbeitnehmer laut Urteil klar und verständlich, wie viele Stunden Mehrarbeit auf ihn zukommen können.

Auch das vergleichsweise geringe Gehalt spielt bei der Wirksamkeit der Pauschalabgeltung keine Rolle. Eine solche Klausel könne bei jeder Vergütung vereinbart werden. Sie könne erst dann unter Umständen als „sittenwidrig“ gelten, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.

Maßstab hierfür ist, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht. Dafür habe der Kläger in diesem Fall aber keine Anhaltspunkte vorgetragen, so das Landesarbeitsgericht.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Die EH-55-Förderung ist beliebt, nun legt das Bauministerium nach. Wer davon profitieren will, muss allerdings schnell sein.

Time
2 Minuten

Wie viel spart man wirklich durch die Führerscheinreform? Verkehrsminister Steffen Bilger nennt erstmals konkrete Zahlen – und erklärt, warum nicht alle Fahrschüler gleichermaßen profitieren.

Time
1 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) will, dass die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung erhalten bleibt. Ansonsten könnte für pflegende Angehörige faktisch eine Kürzung bevorstehen.

Time
5 Minuten

Wer verspricht Landarzt zu werden, bekam leichter einen Studienplatz. Doch gegen die Quotenregelung gibt es zahlreiche Klagen. Erstmals hat ein Gericht nun einige grundsätzliche Fragen klargestellt.

Time
4 Minuten

53 Prozent fühlen sich psychisch belastet, 50 Prozent berichten von Fehlern bei der Medikation: Eine Umfrage zeigt, welche Schwierigkeiten pflegende Angehörige oft haben.

Time
2 Minuten

Pflegeheime verwahren Bargeld oft sicher für die Bewohner und zahlen es bei Bedarf aus. Das aber führt nicht selten zu Streit.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026