Soziales
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Urteil: Videoaufnahmen können keinen Arbeitszeitbetrug beweisen
Von Deutsche Presseagentur – Themendienst · 14. November 2022
Wer bei den Arbeitszeiten schummelt, riskiert eine Kündigung. Eine Video-Anlage am Eingangstor taugt aber in der Regel nicht zur Kontrolle.
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Veröffentlicht
14. November 2022
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