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Verträge unter Angehörigen

Bei Verträgen unter Angehörigen prüft das Finanzamt, ob dieser auch unter fremden Dritten zu gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre.

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Statue der Justitia. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa/tmn). Manchmal ist ein Geschäft unter Verwandten von Vorteil. Vermieten Eltern zum Beispiel ihrem Kind eine Eigentumswohnung zu einer günstigen Miete, hat das mehrere Vorteile: Das Kind muss keine fremde Wohnung anmieten und hat geringere Wohnkosten. Darüber hinaus zahlen die Eltern weniger Steuern auf die Mieteinkünfte. Allerdings schaut das Finanzamt bei solchen Verträgen genau hin, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.

Vertrag muss Fremdvergleich standhalten

Wichtig hierbei: Der Vertrag muss einem Fremdvergleich standhalten. Das Finanzamt prüft dabei, ob ein entsprechender Vertrag auch unter fremden Dritten zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Bei Mietverträgen etwa kann man sich an den geläufigen Standardmietverträgen orientieren.

Dabei kann die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. So gibt es für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit beispielsweise die vollen Werbungskosten abzuziehen, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt.


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