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Vorsicht vor unseriösen Mails zum Kurzarbeitergeld

Betrüger versenden gefälschte Mails im Namen der Arbeitsagentur. Arbeitgeber sollen darin sensible Daten preisgeben.

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Logo der Arbeitsagentur vor einem Gebäude

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Nürnberg/Bad Homburg (bd). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor betrügerischen Mails, die von Unbekannten in ihrem Namen verschickt werden. In der Mail werden Arbeitgeber und Unternehmer unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Als Absender erscheint die Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de, eine Telefonnummer fehlt. Die Adresse ist gefälscht. Die BA ist nicht der Absender und fordert Arbeitgeber nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Mail löschen und nicht antworten

Die Behörde rät Empfängern, die Mail sofort zu löschen und auf keinen Fall zu antworten.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht.

Weitere Informationen

www.arbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit: Informationen zum Kurzarbeitergeld

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