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Warum Elterngeld oft zu Steuernachzahlungen führt

Steuernachzahlungen bei Elterngeldempfängern sind keine Seltenheit. Um der bösen Überraschung am Jahresende vorzubeugen, gibt es verschiedene Tipps für viele Mütter und Väter.

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Warum Elterngeld oft zu Steuernachzahlungen führt

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Berlin (dpa/tmn). In Deutschland freuen sich viele frischgebackene Eltern über Elterngeld – immerhin hilft es, vorübergehende Einkommenslücken in der Elternzeit etwas abzufedern. Der Ärger folgt dann oft später. Denn obwohl das Elterngeld steuerfrei ist, kann es am Ende des Jahres zu einer Steuernachzahlung kommen. Warum eigentlich?

„Der Grund dafür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Denn auch wenn das Elterngeld selbst nicht versteuert wird, wird es dem zu versteuernden Einkommen für die Ermittlung des persönlichen Steuersatzes zugerechnet – und erhöht diesen entsprechend – selbst, wenn die Steuer anschließend nur auf das normale Erwerbseinkommen Anwendung findet.

Mit der Abgabe einer Steuererklärung – und die ist immer Pflicht, sobald Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld in Höhe von mehr als 410 Euro pro Jahr geflossen ist – stellt das Finanzamt darum am Ende des Jahres häufig fest, dass das normale Erwerbseinkommen mit einem zu geringen Steuersatz versehen wurde. Immerhin wurde der Elterngeld-Aufschlag dort noch nicht berücksichtigt. Das führt häufig zu Nachzahlungen.

Verheiratet? Einzelveranlagung kann sich lohnen

Gut zu wissen: Selbst wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht, während der andere weiter verdient, kann sich der Progressionsvorbehalt auf das Einkommen des Partners auswirken. Das kann zu einer gemeinsamen höheren Steuerlast führen und ist immer dann der Fall, wenn verheiratete Eltern gemeinsam eine Steuererklärung abgeben.

„In diesem Fall kann sich eine getrennte Veranlagung lohnen“, sagt Daniela Karbe-Geßler. Dann wirkt sich der Progressionsvorbehalt eben nur auf die steuerpflichtigen Einnahmen des Elterngeldbeziehers aus. Je näher die steuerpflichtigen Einkommen der Ehepartner beieinander liegen und je höher das Elterngeld ist, umso größer ist in der Regel der Vorteil durch die getrennte Veranlagung. Vor dem Absenden der Steuererklärung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher immer prüfen, auf welche Weise sie besser fahren.

Wer keine bösen Überraschungen erleben möchte, sollte die Steuererklärung darum frühzeitig vorbereiten und rechtzeitig Rücklagen bilden. Eine weitere Möglichkeit ist es dem Bund der Steuerzahler zufolge auf Elterngeld Plus umzusteigen und so die Zahlungen zu strecken. Bei Selbstständigen gibt es unter Umständen noch die Möglichkeit, Einkünfte zeitlich zu verschieben, um den Progressionsvorbehalt zu senken.


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