Ihre-Vorsorge Logo

Elterngeld: Rückforderung auch nach Jahren noch möglich

Zuviel gezahltes Elterngeld kann auch Jahre später noch zurückgefordert werden. Das zeigt ein Urteil aus Hamburg. Wichtig ist, welcher Betrag endgültig festgelegt wurde.

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Mutter und Kind spielen auf dem Boden mit Bauklötzen. Bild: IMAGO / YAY Images / alenkasm

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Zu viel gezahltes Elterngeld kann auch noch nach vielen Jahren zurückgefordert werden. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg hervor (Aktenzeichen: L 2 EG 1/23 D). Maßgeblich ist, welcher Anspruch endgültig festgestellt wurde.

Der Fall: Einer Mutter wurde im Jahr 2015 vorläufig Elterngeld für 12 Monate bewilligt. Bei der endgültigen Festsetzung der Ansprüche kam aber ein geringerer Betrag zustande als gezahlt - eine Überzahlung wurde vermerkt. Die Frau wurde durch einen Fehler der Elterngeldstelle allerdings nicht darüber informiert. Erst sieben Jahre später erhielt sie die Aufforderung zur Rückzahlung von mehr als 3.000 Euro. Die Mutter klagte dagegen.

Das Gericht wies die Klage ab. Es bestehe demnach keine zeitliche Begrenzung in der eine Überzahlung zurückgefordert werden müsse. Demnach ist der Fall auch nicht verjährt oder verwirkt, informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Laut Gericht hätte sich die Klägerin wegen der Vorläufigkeit des Bescheids auch nicht darauf verlassen dürfen, dass ihr der gesamte Betrag zusteht.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026