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Was dürfen Pflege-Hilfskräfte – und was nicht

Hilfskräfte aus dem Ausland sind oft keine ausgebildeten Pflegekräfte, sondern eher Haushalts- oder Betreuungshilfen. Was gehört zu ihren Aufgaben?

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Pflegerin hilft Seniorin im Pflegeheim beim Essen. Bild: IMAGO / Jochen Tack / imago stock&people

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Baierbrunn (dpa/tmn). Für die Pflege eines Menschen daheim holen sich viele Angehörige Hilfe – zum Beispiel aus dem Ausland. Vermittelt werden diese Pflegekräfte meist über Agenturen, oft kommen sie aus Osteuropa. Wenn man es genau nimmt, sind sie aber oft gar keine Pflegekräfte, sondern Haushalts- oder Betreuungskräfte. Und das hat konkrete Auswirkungen für die Praxis, erklärt die Zeitschrift „Senioren Ratgeber“ (Ausgabe 4/2019).

Vor allem für Betreuung und Haushalt, nicht für medizinische Tätigkeiten

So dürfen die Betreuungskräfte zwar bei der sogenannten Grundpflege helfen – beim Anziehen und Waschen zum Beispiel oder beim Essen. Außerdem können sie mit den Pflegebedürftigen spazieren gehen oder sie anderweitig beschäftigen. Medikamente geben dürfen sie aber nicht, wenn sie keine ausgebildeten Pflegekräfte sind. Auch Wundversorgung oder Katheterwechsel ist ein Fall für den Pflegedienst.

Gleichzeitig sind Hilfskräfte aus dem Ausland vor allem für die Betreuung zuständig. Im Haushalt sollten sie deshalb nur unterstützend mitarbeiten. Alltagstätigkeiten wie Einkaufen, die Zubereitung des Frühstücks oder die Wäsche gehören also dazu – der Frühjahrsputz oder Gartenarbeit dagegen eher nicht.


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