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Was steht in meiner Personalakte?

In der Personalakte sammelt der Arbeitgeber Unterlagen zum Arbeitsverhältnis. Wer einen Blick hineinwerfen will, darf das jederzeit tun.

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Besprechung zwischen Mann und Frau im Büro mit Unterlagen. Bild: IMAGO / Westend61 / Florian Küttler

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Frankfurt/Main (dpa/tmn). Steht nicht Ungünstiges oder Nachteiliges in meiner Personalakte? Wollen Beschäftigte das wissen, haben sie das Recht, diese Akte einzusehen. Das erklärt der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte. Wer will, kann dafür auch ein Betriebsratsmitglied mit ins Boot holen.

Führt ein Arbeitgeber eine Personalakte, enthält sie Unterlagen und Angaben, die das Arbeitsverhältnis des oder der Beschäftigten betreffen. Das beginnt mit Bewerbung und Arbeitsvertrag und zieht sich durch die ganze Beschäftigung. Richtigkeit, Vollständigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit gelten hierbei als Grundsätze.

Beschäftigte haben jederzeit das Recht auf Einsicht in ihre Personalakte

Das Recht auf Einsicht ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (Paragraph 83 Absatz 1 Satz 1). Einen besonderen Anlass muss es dafür nicht geben und dem oder der Beschäftigten darf aus der Einsicht keinerlei Nachteil entstehen. Auch Auszubildende dürfen ihre Personalakte jederzeit einsehen.

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