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Wehrdienst: Fragebogen beantwortet – was jetzt?

18-jährige Männer müssen einen Fragebogen der Bundeswehr ausfüllen. Wer nicht reagiert, dem kann ein Bußgeld drohen. So funktioniert das neue Verfahren.

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Student arbeitet am Notebook mit Ordnern und Papieren. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

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Berlin (dpa/tmn). Seit etwa vier Monaten erhalten 18-Jährige wieder Post von der Bundeswehr. Das neue Wehrdienstmodell wurde zum Jahreswechsel eingeführt. Der erste Schritt der Rekrutierung: Die Zusendung eines QR-Codes an alle, die gerade 18 Jahre alt geworden sind. Dieser führt zu einem Online-Fragebogen. Männer sind zur Auskunft verpflichtet; Frauen können freiwillig teilnehmen.
Was passiert, wenn man den Fragebogen ignoriert? 

Einen Monat haben junge Männer Zeit, den Fragebogen auszufüllen. Zweimal wird gemahnt. Wenn der Fragebogen zwei Wochen nach der zweiten Mahnung nicht ausgefüllt wird, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, das zur Verhängung eines Bußgelds führen kann. „Nach den aktuellen hausinternen Planungen ist ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro vorgesehen“, sagte die Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Was fragt die Bundeswehr im Fragebogen ab?

  • Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsangehörigkeiten
  • ob Interesse an einem Wehrdienst besteht
  • Körpergröße und Gewicht
  • Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung
  • Bildungsabschlüsse sowie sonstige Befähigungen und Qualifikationen
  • Selbsteinschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit
  • Wehrdienst in fremden Streitkräften

Wie geht es dann weiter? 

Falls Interesse an einem Wehrdienst (mindestens sechs Monate) bekundet wurde, geht das Verfahren nun in die nächste Runde: Die Bundeswehr lädt alle Freiwilligen, die für den Dienst als Soldatin oder Soldat geeignet erscheinen, in ein Karrierecenter ein. Dort durchlaufen die Bewerber die medizinische Musterung und weitere Eignungstests.

Muss ich nicht zur Musterung, wenn ich kein Interesse bekundet habe?

Die verpflichtende Musterung soll schrittweise wieder ausgeweitet werden. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht, informiert das Bundesministerium der Verteidigung. 

Zunächst werden allerdings erst mal diejenigen ärztlich untersucht, die ihre Bereitschaft für eine freiwillige Wehrdienstleistung mittels des Fragebogens bekundet haben. „Im Rahmen freier Kapazitäten werden schrittweise ansteigend weitere Teile des Jahrgangs 2008 gemustert“, heißt es seitens des Ministeriums.

Was passiert bei Assessment und Musterung?

Bei Assessment und Musterung wird die körperliche, geistige und charakterliche Eignung für den Dienst in der Bundeswehr untersucht und mögliche Verwendungen werden geprüft. 

Bei einer Untersuchung wird festgestellt, ob Personen den Belastungen des Soldatenberufs körperlich gewachsen sind. Ein Arzt oder eine Ärztin prüft unter anderem Gehör, Sehkraft und Blutdruck sowie die allgemeine körperliche Belastbarkeit. 

Ein Computer-Test prüft Selbsteinschätzung, Aspekte von logischem Denken, Reaktionsfähigkeit und räumlichem Vorstellungsvermögen. Zusätzlich erfolgt ein persönliches Gespräch. 

In einigen Fällen findet laut der Bundeswehr auch ein Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin statt. Möchte sich ein Kandidat für eine Dienstzeit von zwei Jahren oder länger als Soldat auf Zeit verpflichten, folgen weitere Stationen.

Gemustert – und dann?

Am Ende des Musterungstages wird das Musterungsergebnis mitgeteilt und ein abschließendes Beratungsgespräch geführt. Der Gemusterte kann nun sagen, ob und wo er einen Dienst wünscht. Die Bundeswehr legt einen Standort fest. Der oder die Wehrdienstleistende tritt dann zum vereinbarten Termin den Dienst in der Bundeswehr an.


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