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Kriegsdienstverweigerung: So gelingt der erfolgreiche Antrag

Aus Gewissensgründen nicht zur Bundeswehr? Dann kann ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung helfen. Wo dieser zu stellen ist - und wie er Chancen auf Erfolg hat.

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Mann unterschreibt ein Dokument. Bild: IMAGO / Design Pics / Gaj Rudolf

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Zunächst sollen es Freiwillige richten: Die Koalition aus Union und SPD hat sich inzwischen auf eine Neugestaltung des Wehrdienstes geeinigt. So soll es zwar nach Inkrafttreten des Wehrdienstgesetzes Anfang 2026 eine flächendeckende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 geben. Finden sich in diesem Zuge aber genügend Freiwillige, die die Bundeswehr verstärken wollen, soll niemand zum Wehrdienst verpflichtet werden. Nur wenn das nicht der Fall ist, könnte die Bundesregierung neu über die Wiedereinführung einer Wehrpflicht beraten. 

Eine Option, die jungen Männern, die nicht zur Bundeswehr wollen, immer bleibt: die Kriegsdienstverweigerung. Ein solches Recht steht jedem zu, der den bewaffneten Kriegsdienst aus Gewissensgründen ablehnt. So sehen es Grundgesetz und Kriegsdienstverweigerungsgesetz vor. Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, muss einen entsprechenden Antrag auf Kriegsdienstverweigerung schriftlich beim Karrierecenter der Bundeswehr einreichen. Dieses bestätigt den Eingang und leitet den Antrag nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen der Musterung an das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter, das dann über den Antrag entscheidet.

Antrag muss selbst verfasst worden sein

In dem Antrag sollten Antragstellerinnen und Antragsteller persönlich und ausführlich ihre individuellen Beweggründe darlegen, die zu der Gewissensentscheidung geführt haben, den Kriegsdienst zu verweigern, erklärt ein Sprecher des BAFzA. Darum sollte der Text grundsätzlich selbst verfasst worden sein und nicht auf vorgefertigte Formulierungen oder Muster - etwa aus Datenbanken - zurückgreifen. Die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) rät zudem davon ab, kommerzielle Hilfsangebote zur Kriegsdienstverweigerung zu nutzen, wie man sie im Netz findet.

Was potenziell Wehrpflichtigen aber klar sein sollte, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen, ohne bislang zur Musterung einbestellt worden zu sein: Das kann ein solches Prozedere überhaupt erst auslösen. Denn ohne einen positiven Musterungsbescheid kann auch der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nicht bearbeitet werden. Darauf weist Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, hin. Und das möchte womöglich nicht jeder: ohne derzeit dringende Not bereits als tauglich im System gespeichert sein.

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