Ihre-Vorsorge Logo

Zeitarbeit: Bei Mehrarbeitszuschlägen ist Urlaub zu berücksichtigen

Das Bundesarbeitsgericht stärkt mit seinem Urteil die Rechte von Zeitarbeitern.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Menschen arbeiten in einem Großraumbüro. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Erfurt (dpa/th). Zeitarbeiter haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Anspruch darauf, dass bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen auch Urlaubstage berücksichtigt werden. Die tarifliche Regelung für die Zeitarbeitsbranche sei so auszulegen, „dass bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nicht nur tatsächlich geleistete Stunden, sondern auch Urlaubsstunden“ mitzählen sind, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen: 10 AZR 210/19).

Urlaubsstunden zählen mit

Dabei geht es darum, ob ein Schwellenwert, ab dem der Arbeitgeber Zuschläge zahlen muss, überschritten ist. Geschehe das nicht, „wäre die Regelung geeignet, den Arbeitnehmer von der Inanspruchnahme seines gesetzlichen Mindesturlaubs abzuhalten“, erklärten die höchsten deutschen Arbeitsrichter.

Es ging um Mehrarbeitszuschläge, die Zeitarbeiter laut Tarifvertrag in Monaten beispielsweise mit 23 Arbeitstagen bekommen sollen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

"Sei einfach du selbst" - ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Time
2 Minuten

Bei den Ausbildungsplätzen in Deutschland sieht es noch recht gut aus. Danach aber gelingt es jungen Leute oft nicht, eine Stelle zu finden. Weniger Branchen bieten Chancen.

Time
2 Minuten

Der Geburtenrückgang macht sich an den Schulen früher bemerkbar als noch vor einem Jahr prognostiziert. Die Schülerzahl sinkt nach Daten der Bildungsministerien bereits ab 2029.

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026