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Anwartschaftserhaltungszeiten - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Anwartschaftserhaltungszeiten

Freiwillig Versicherte erhalten nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie bereits vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (= 60 Monaten) erfüllt hatten und seit 1. Januar 1984 jeden Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben. Folgende Zeiten erhalten eine solche ursprünglich bestehende Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht:

  • Beitragszeiten
  • Anrechnungszeiten, auch solche, die nicht bei der Rente bewertet werden
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes oder der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen
  • frühere Rentenbezugszeiten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
  • Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts in den neuen Ländern vor 1992.

S. auch unter Erwerbsminderungsrenten

Freiwillige Rentenversicherung

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