Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch es gibt Ausnahmen:
Für selbstständig tätige Handwerker bestehen besondere Regelungen nach mindestens 18-jähriger Beitragszahlung.
Selbstständige mit nur einem Auftraggeber können sich auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen:
Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden.
Handwerkerversicherung
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Selbstständig Tätige
www.deutsche-rentenversicherung.de
Informationsangebot der Deutschen Rentenversicherung im Internet.
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