Die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen zu vorgezogenen Altersrenten sind zum 01.01.2013 durch das 8. SGB VI-Änderungsgesetz vom 28.12.2022 (BGBl. I 2022, Seite 2759) aufgehoben worden.
S. wegen der Einzelheiten unter "Flexirente" und "Altersteilrente"
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