Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig. Bis einschließlich 2008 galten je nach Herkunft des Kapitalertrags unterschiedliche Steuersätze. So mussten für so genannte Tafelgeschäfte 35 Prozent gezahlt werden, beim Zinsabschlag 30 Prozent und für alle übrigen kapitalertragsteuerpflichtigen Anlageformen in der Regel 20 Prozent. 2009 wurde die Kapitalertragssteuer durch die Abgeltungsteuer abgelöst. Alle Kapitalerträge werden jetzt pauschal mit 25 Prozent versteuert. Liegt der persönliche Steuersatz darunter, kann man die zuviel gezahlten Steuern in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Abgeltungssteuer
Freistellungsauftrag
Halbeinkünfteverfahren
Tafelgeschäfte
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