2026 beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Rentenversicherte 603 Euro. Multipliziert mit dem gültigen Beitragssatz von 18,6 Prozent ergibt sich ein Mindestbeitrag von monatlich 112,16 Euro. Dieser Wert gilt bundeseinheitlich.
Selbstständig Tätige, die versicherungspflichtig sind und ein sehr geringes Einkommen (monatlich nicht mehr als 603 Euro) oder vorübergehend kein Einkommen beziehen, müssen ebenfalls diesen Mindestbeitrag zahlen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.