Ihre-Vorsorge Logo

Mütterrente - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
Zurück zur Liste

Mütterrente

Seit Juli 2014 haben Frauen (unter Umständen auch Männer), deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die den überwiegenden Teil der Erziehung übernommen haben, einen höheren Rentenanspruch. Ihnen werden seit 2019 für die ersten zweieinhalb Jahre nach der Geburt eines Kindes jeweils zweieinhalb Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. 

Aufgrund dieser Regelung bekommen knapp zehn Millionen Mütter (oder gegebenfalls Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, jetzt pro Kind einen monatlichen Rentenbetrag in Höhe von gut 106 Euro (01.07.2026 bis 30.06.2027). 

Nach den Plänen der Bundesregierung soll diese Gruppe ab Mitte 2026 Müttern (und erziehende Vätern) mit nach 1991 geborenen Kindern gleichgestellt werden. Diese bekommen drei Entgeltpunkte pro Kind für die Rente gutgeschrieben. Das sind in der Zeit vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 knapp 128 Euro. 

Fehlen hingegen trotz Mütterrente noch Versicherungsjahre (zum Beispiel bei nur einem Kind und ohne weitere bisherige Beitragszahlungen), so kann diese Lücke durch die Zahlung freiwilliger Beiträge geschlossen werden und so ein Rentenanspruch entstehen. Mit zwei Kindern entsteht jetzt somit ohne Rücksicht auf das Geburtsjahr der Kinder schon ein Anspruch auf die so genannte "Regelaltersrente" ohne weitere Beitragsleistungen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026