Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Renten, sondern ist auch Träger von Rehabilitationsmaßnahmen.
Hierzu gehören in erster Linie medizinische und berufsfördernde Leistungen, die den Zweck haben, kranke und behinderte Versicherte soweit zu fördern, dass sie wieder oder erstmals am Erwerbsleben teilnehmen können. Reha-Leistungen haben Vorrang vor einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Zu den medizinischen Leistungen gehören stationäre Heilbehandlungen in Reha- und Fachkliniken sowie teilstationäre und ambulante Maßnahmen.
Berufsfördernde Leistungen haben das Ziel, die Versicherten möglichst dauerhaft in das Berufsleben einzugliedern. Hierzu steht ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der vor allem die Fortbildung, Ausbildung und Umschulung auf einen neuen Beruf beinhaltet.
Die Träger der Rentenversicherung haben nach Inkrafttreten des Flexirentengesetzes zum 01.01.2017 nunmehr auch präventiv medizinische Leistungen zu erbringen, wenn Versicherte erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Näheres hierzu unter Medizinische Prävention durch die Rentenversicherung.
Warum zahlt die Deutsche Rentenversicherung eigentlich Reha-Leistungen? In diesem Video erfahren Sie, wie Reha hilft, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, wann die Rentenversicherung zuständig ist und welche Vorteile das für Versicherte, Arbeitgeber und das Rentensystem bringt.
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