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Schenkungsteuer - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Schenkungsteuer

Für Schenkungen unter Lebenden gilt das Erbschaftsteuergesetz, das die Besteuerung beim Vermögensübergang aufgrund eines Sterbefalls regelt. Bei der Höhe der Erbschaftsteuer werden in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten bestimmte Freibeträge berücksichtigt.

Diese betragen:

  • 500.000 Euro: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • 400.000 Euro: Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder
  • 200.000 Euro: Enkel
  • 20.000 Euro: Eltern, Großeltern, geschiedene Ehegatten, Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, Nichten, Neffen und übrige Personen

Bei Schenkungen dürfen die Freibeträge übrigens alle zehn Jahre in Anspruch genommen und geltend gemacht werden.

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