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Vorweggenommene Erbfolge - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Vorweggenommene Erbfolge

Bei der vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich um eine Form der Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten. Man spricht hier von einer Schenkung. Schenkungen werden mit Schenkungsteuer besteuert. Die Steuerpflicht entsteht mit der Ausführung der Zuwendung. Allerdings gibt es Höchstgrenzen, die sich wie die Steuerklassen beim Erbschaftsteuergesetz nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Schenkungen in der Steuerklasse I können mehrmals im Abstand von zehn Jahren steuerfrei vorgenommen werden.

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