Für Schenkungen unter Lebenden gilt das Erbschaftsteuergesetz, das die Besteuerung beim Vermögensübergang aufgrund eines Sterbefalls regelt. Bei der Höhe der Erbschaftsteuer werden in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten bestimmte Freibeträge berücksichtigt.
Diese betragen:
Bei Schenkungen dürfen die Freibeträge übrigens alle zehn Jahre in Anspruch genommen und geltend gemacht werden.
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