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Werbungskosten - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie können steuerlich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünften, wie etwa Renten, geltend gemacht werden.

Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens gibt es bestimmte Pauschalen:

  • Für den Verdienst aus nichtselbstständiger Arbeit den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro (§ 9a Nr. 1a EStG)
  • Für sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen und Unterhaltleistungen einen Pauschbetrag von 102 Euro
  • Für Einkünfte aus Kapitalvermögen den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro
  • Für Versorgungsbezüge kann nur noch ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 Euro geltend gemacht werden (§ 9a Nr. 1b EStG).

Für Versorgungsbezüge gibt es aber je nach Art der Versorgung noch Freibeträge, die die Steuerlast vermindern, den so genannten Versorgungsfreibetrag und den Altersentlastungsbetrag.

Mehr zum Thema:

Arbeitnehmerpauschbetrag 
Steuern auf Kapitaleinkünfte

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