Die errechnete monatliche Rente kann sich noch um folgende Zusatzleistungen erhöhen:
Diese Zusatzleistungen sind zwar keine Renten, werden aber gegebenfalls mit der Rente zusammen ausgezahlt. Eine Zusatzleistung, die anstelle einer Rente gezahlt wird, ist die Abfindung einer Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat.
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