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Zusatzleistungen - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Zusatzleistungen

Die errechnete monatliche Rente kann sich noch um folgende Zusatzleistungen erhöhen:

  • Beitragszuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung,
  • Steigerungsbeträge aus einer früheren Höherversicherung,
  • Leistung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (in den neuen Ländern vor 1927),
  • Auffüllbetrag (zu alten DDR-Renten),
  • Renten und Zusatzrenten aus bestimmten freiwilligen Beiträgen zur DDR-Sozialversicherung.

Diese Zusatzleistungen sind zwar keine Renten, werden aber gegebenfalls mit der Rente zusammen ausgezahlt. Eine Zusatzleistung, die anstelle einer Rente gezahlt wird, ist die Abfindung einer Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat.

Mehr zum Thema:

Kindererziehungsleistung 
Abfindung

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