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Zuschlag an Entgeltpunkten bei Kindererziehung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Zuschlag an Entgeltpunkten bei Kindererziehung

In Fortführung der für Zeiten bis 1991 geltenden so genannten "Rente nach Mindesteinkommen" mit der höheren Bewertung von Zeiten mit niedrigen Arbeitsentgelten hat das Altersvermögens-Ergänzungsgesetz (AVmeG) vom 21.03.2001 eine Nachfolgeregelung gebracht, die eine zusätzliche Gewährung von Entgeltpunkten in Kinderberücksichtigungszeiten oder bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder für Zeiten nach 1991 vorsieht. Hiermit sollen Nachteile durch Einschränkung oder gar Aufgabe einer Beschäftigung im Hinblick auf Kindererziehung ausgeglichen werden. In erster Linie kommt diese Regelung Frauen zugute. Voraussetzung ist, dass mindestens 25 Versicherungsjahre vorliegen.

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