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Rentenauskunft - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Rentenauskunft

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Besteht ein berechtigtes Interesse des Versicherten, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen.

Eine Rentenauskunft gibt Aufschluss über die Höhe einer Regelaltersrente aus den bereits zurückgelegten und im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten und einen Versicherungsverlauf. Außerdem erhält sie auf Antrag auch die Höhe der Beitragszahlung, die zum Ausgleich eines Rentenabschlags zu zahlen wäre.

Sie enthält auch Angaben über die Höhe der Anwartschaft auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder die Höhe einer Hinterbliebenenrente. Sie ist nicht zu verwechseln mit der jährlichen Renteninformation, die die Rentenversicherung an Versicherte ab dem vollendeten 27. Lebensjahr verschickt.

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