Rentenabschlag – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Rentenabschlag

Der Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat des früheren Renteneintritts vor der jeweils maßgebenden Altersgrenze.

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