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EU-Kommission legt Vorschlag zur Stärkung von Zusatzrenten vor

Kommissarin für Finanzdienstleistungen: Jeder sollte in der Lage sein, im Ruhestand einen guten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Staatliche Renten sollen ergänzt, nicht ersetzt werden.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Brüssel (sth). Die Europäische Kommission hat am Donnerstag ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den Menschen in den EU-Mitgliedstaaten durch Zugang zu besseren Zusatzrenten helfen soll, im Ruhestand ein angemessenes Einkommen zu sichern. Die Maßnahmen zielen nach Angaben der Kommission darauf ab, die staatlichen Renten, die in allen Mitgliedstaaten die Grundlage der Rentensysteme bilden, "zu ergänzen und nicht zu ersetzen".

Angesichts des demografischen Wandels und arbeitsmarktbedingter Anpassungen der staatlichen Rentensysteme könnten betriebliche und private Zusatzrentensysteme “den Bürgerinnen und Bürgern helfen, ein diversifizierteres Renteneinkommen zu erzielen, wodurch die finanzielle Sicherheit und Stabilität” im Rentenalter verbessert werde, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Sie könnten die Vorteile öffentlicher Renten ergänzen, “die in vielen Fällen nicht ausreichen werden, um einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, insbesondere bei schutzbedürftigen Menschen und Frauen”.

Nachfrage und Angebot an Zusatzrenten sollen gestärkt werden

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen sei es, “sowohl die Nachfrage nach Zusatzrenten als auch das Angebot an Zusatzrenten zu stärken”, schreibt die Kommission weiter. Dabei würden die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Gestaltung ihrer nationalen Rentensysteme sowie die Autonomie der Sozialpartner, in denen sie für die Einrichtung und Verwaltung der Rentensysteme zuständig sind, “uneingeschränkt geachtet”.

Um das Potenzial der betrieblichen Altersversorgung zu erschließen, schlägt die Kommission vor, “den Rahmen zu stärken und zu modernisieren, um die Effizienz, den Umfang und das Vertrauen in Zusatzrenten besser zu unterstützen”. Diese Maßnahmen würden den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) helfen, “effizienter zu arbeiten, Kosten zu senken und ihre Anlageportfolios, auch in Aktien, zu diversifizieren, um bessere Renditen für die Ersparnisse der Bürger zu erzielen”. Zudem ziele die Überarbeitung der PEPP-Verordnung darauf ab, das in der gesamten EU erhältliche europäische persönliche Altersvorsorgeprodukt (PEPP) “für Sparer attraktiver, zugänglicher und kostengünstiger zu machen”, so die EU-Kommission. 

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