Berlin/Frankfurt am Main (sth). Seit 2005 gilt für gesetzlich rentenversicherte Beschäftigte und private Altersvorsorgesparer in Deutschland die “nachgelagerte Besteuerung”. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das: Die während der Erwerbszeit gezahlten Rentenbeiträge werden schrittweise immer weniger besteuert (ab 2040 gar nicht mehr), dafür die im Alter an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlten Renten immer stärker (ab 2058 in vollem Umfang). Bei der geförderten privaten Altersvorsorge werden die Leistungen ebenfalls “erst in der Auszahlungsphase besteuert”, schreibt das Bundesfinanzministerium.
Der Vorteil dieses Verfahrens: Da die Alterseinkünfte bei den meisten Menschen deutlich geringer sind als das Einkommen während des Berufslebens, ist der persönliche Steuersatz bei einer Einkommensbesteuerung im Rentenalter in der Regel geringer als in der Arbeitsphase. Der Nachteil: Viele Menschen machen sich während der Erwerbsphase keine Gedanken mehr um ihre zusätzliche Altersvorsorge, wie es bei einer vorgelagerten Besteuerung zum Beispiel durch (nachträgliche) Beitragszahlungen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung möglich wäre.
Derzeit gibt es in Deutschland mit der Riester- und der Rürup-Rente - für die insgesamt rund 18 Millionen laufende Verträge abgeschlossen wurden - nur zwei nachgelagert besteuerte geförderte Altersvorsorgeprodukte. In anderen Ländern gilt dagegen entweder die “vorgelagerte Besteuerung” mit steuerpflichtigen Altersvorsorgebeiträgen und steuerfreien Versorgungsleistungen - oder die Bürger haben die Wahl zwischen beiden Besteuerungsformen. Laut einer kürzlich veröffentlichten, vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) bei der Deutschen Rentenversicherung geförderten Studie der Steuerrechtler Kay Blaufus und Michael Milde könnte die private Altersvorsorge hierzulande auch dadurch einen neuen Schub bekommen, wenn die Vorsorgesparer künftig zwischen Vorsorgeprodukten mit vorgelagerter und nachgelagerter Besteuerung wählen könnten.
Doppelangebot verstärkt Altersvorsorge deutlich
Den Erkenntnissen der Wissenschaftler von der Leibniz Universität Hannover zufolge würde das Angebot von zwei unterschiedlich besteuerten Produkten zwar die Entscheidung erschweren und “könnte das Sparverhalten daher auch negativ beeinflussen”. Ihre Studienergebnisse zeigten jedoch, dass ein solches Doppelangebot tatsächlich “die Sparbeiträge für die Altersvorsorge um 21,3 Prozent erhöht”, so Blaufus und Milde. Dieser Effekt verstärke sich zudem um weitere 10,0 Prozent, wenn das Rentenprodukt mit der alternativen Besteuerungsform ausdrücklich neu eingeführt werde. Ein weiterer Pluspunkt von zwei unterschiedlich besteuerten Angeboten bestünde nach Ansicht der Forscher darin, dass das zweite Vorsorgeprodukt “eine soziale Norm signalisiert, dass Sparen für die Altersvorsorge wichtig ist und daher mehr Sparen angemessen ist”.
Die vielleicht wichtigste Erkenntnis der Studie von Blaufus und Milde besteht aber darin, dass “eine zusätzliche Möglichkeit zum rückwirkenden Sparen in der Steuererklärung die effektive Sparquote signifikant um fast 5 Prozentpunkte erhöhen kann und zu einer durchschnittlichen Rentenerhöhung nach Steuern von 16,7 Prozent führt”. Aus Sicht der Wissenschaftler zudem bemerkenswert: Die vorgelagerte Besteuerung führe “zu einer deutlich höheren Rente nach Steuern” als die nachgelagerte. In einigen Fällen werde dieser Vorteil sogar noch größer, weil die Studienteilnehmer bei der vorgelagerten Besteuerung stark auf eine Steuererstattung reagieren würden, während dies bei der nachgelagerten Besteuerung nicht der Fall sei, schreiben die Steuerfachleute.
