Berlin (hib). Der Finanzausschuss hat der Einführung der Frühstartrente zugestimmt. Der Ausschuss befürwortete den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen.
In der Sitzung haben die Koalitionsfraktionen noch einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen. Zu denen gehört eine Präzisierung der Anlagepolitik des Sondervermögens für die kollektive Anlage. Hieß es im Regierungsentwurf nur, die der kollektiven Anlage zugeführten Mittel und die Erträge seien „unter Wahrung der allgemeinen Anlagegrundsätze Rendite, Sicherheit und Liquidität global diversifiziert anzulegen“, so wird jetzt zusätzlich vorgeschrieben, dass „ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds“ anzulegen ist. Damit soll, so die Begründung, ausgeschlossen werden, „dass andere politische Ziele mit der Anlage der Mittel verfolgt werden“.
Start mit dem Geburtsjahrgang 2020
Insgesamt sieht der Entwurf vor, dass die Frühstartrente zunächst mit dem Geburtsjahrgang 2020 starten soll. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen. Pro Monat werden zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern abgeschlossen worden ist. Das angesparte Kapital kann durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden. Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage in einem Sondervermögen in Höhe von zehn Euro pro Monat und Kind am Kapitalmarkt.
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