Berlin (sth). Die Ansichten über das Projekt sind noch immer geteilt. Aus dem Blickwinkel des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Beispiel ist das im Frühjahr von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) nach langen regierungsinternen Debatten vorgestellte “Generationenkapital” noch so gerade “als Kompromiss tragbar”. Aus der Sicht des für die Rente zuständigen Ministers Heil ist es dagegen “ein zusätzlicher Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung”, dessen Erträge künftig “zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden sollen”.
Wie auch immer die Sozialpartner, Politik, Wirtschaft und Rentenversicherung das Ende Mai vom Bundeskabinett beschlossene Generationenkapital in der Zukunft bewerten werden: Mit diesem Schritt wird nicht weniger als “der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen”, wie es im Gesetzentwurf der Ampelparteien heißt. Das Ziel: Aus den Erträgen des ab diesem Jahr in 12-Milliarden-Euro-Schritten aufgebauten Kapitalstocks - und weiteren 15 Milliarden Euro, die bis spätestens 2028 zugesagt sind - sollen ab 2036 “durchschnittliche Ausschüttungen in Höhe von jährlich 10 Milliarden Euro" zweckgebunden an die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Innerhalb der kommenden zwölf Jahre, so der Plan der Bundesregierung, soll der geplante Kapitalstock ein "Volumen von 200 Milliarden Euro erreicht haben”. Doch funktioniert dieses ambitionierte Projekt?
Welche Performance des Kapitalstocks ist notwendig?
Die von Kritikern vielfach geäußerte Skepsis gegenüber dem Regierungsvorhaben rührt vor allem aus der Frage, ob mit dem Generationenkapital auch im Falle zeitweise sinkender Börsenkurse dauerhaft Erträge in der geplanten Höhe erzielt werden können - im Wirtschaftsdeutsch: “welche Performance des Generationenkapitals notwendig" ist. Der Unternehmensberater Uwe Schätzlein hat dazu kürzlich in der Zeitschrift “Wirtschaftsdienst” auf der Grundlage der wenig konkreten Gesetzesvorlage Berechnungen vorgelegt. Seine erste Einschätzung: Für das zum Auszahlungsbeginn vorgesehene, in einer Stiftung verankerte Vermögen von 200 Milliarden Euro sei “streng genommen gar keine Performance notwendig", so Schätzlein. Der Grund: Die geplanten jährlichen Steuerzahlungen an die Stiftung “erreichen im Jahr 2036 einen Stand von 202 Milliarden Euro”.
Der Wiesbadener Wirtschaftsexperte bezieht in seine Berechnungen auch die - im Gesetzentwurf bereits verankerte - Vermutung ein, dass die Darlehen des Bundes für das Generationenkapital von der Stiftung verzinst werden müssen. Dazu orientiert sich Schätzlein an der “mittleren Performance" des Aktienindex MSCI World der vergangenen 30 Jahre. Diese liege bei “durchschnittlich 5,87 Prozent pro Jahr”, heißt es in der Studie. Zudem nimmt Schätzlein als Sollzins der Stiftung “die mittlere Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere” an - ebenfalls für die letzten 30 Jahre. Kostenpunkt nach Berechnungen Schätzleins: durchschnittlich 2,80 Prozent pro Jahr.
Unter diesen Umständen gelinge es dem Generationenkapital, “die mit ihm verfolgten Ziele zu erreichen”, so das Fazit des Unternehmensberaters. Diese wirkten “realistisch und ohne Zockerei erreichbar zu sein”. Schätzlein schränkt jedoch ein: Unter den genannten Bedingungen liege die langfristige Performance des Generationenkapitals “nur rund 0,2 Prozentpunkte oberhalb der notwendigen Mindest-Performance, damit sich das Generationenkapital selbst trägt”. Und ob sich der vom Bund für die von ihm bereitgestellten Darlehen tatsächlich mit einem Sollzins von 2,8 Prozent pro Jahr zufrieden gebe, “bleibt zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen”.
