Berlin (sth). Die berufsständischen Versorgungswerke für die Altersversorgung von Selbstständigen und Beschäftigten der sogenannten Freien Berufe - vor allem Ärzte, Apothekerinnen, Anwälte und Architektinnen - haben 2023 rund 938.000 zahlende Mitglieder gezählt. Zudem bezogen laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im gleichen Jahr etwa 340.000 Menschen ein Altersruhegeld über ein solches Versorgungswerk. Dieses habe eine durchschnittliche Höhe von etwa 2.200 Euro gehabt. Das gesamte Beitragsvolumen der berufsständischen Versorgungswerke lag demnach 2023 bei rund 12,4 Milliarden Euro.
Die größte Einzelgruppe unter den Beitragszahlenden in den Versorgungswerken bildeten im Jahr 2023 nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (AbV) rund 400.000 Ärztinnen und Ärzte. Ebenfalls sechsstellig waren die Beitragszahler unter den Rechtsanwältinnen und Notaren (rund 164.000) sowie unter Architektinnen und Architekten (knapp 108.000). Viele Beiträge zahlten demnach auch die Apothekerinnen und Apotheker (knapp 70.000) sowie Zahnärztinnen und -ärzte (etwa 67.000).
In Deutschland bestehen der Regierungsantwort zufolge derzeit 91 berufsständische Versorgungswerke, die auf der Grundlage von Landesrecht die Pflichtversorgung ihrer Angehörigen für das Alter und bei Invalidität sowie der Hinterbliebenen bei Tod eines Mitglieds gewährleisten. Jedes Bundesland hat demnach unter anderem den erfassten Personenkreis, das Finanzierungssystem sowie den Leistungskatalog festgelegt. Berufsständische Versorgungswerke müssten ihre Finanzierung “ohne die Inanspruchnahme von Bundesmitteln” sicherstellen, schreibt die Bundesregierung.
