Köln (iv). Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins (Garantiezins) in der Lebensversicherung 2024 unverändert bei 0,25 Prozent zu belassen. Auf diesem historisch niedrigen Niveau liegt er bereits seit dem 1. Januar 2022. Die endgültige Entscheidung trifft das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der Berechnungen der Versicherungsmathematiker und Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin.
Der Höchstrechnungszins setzt die Grenze für Lebensversicherer
Mit dem so genannten Höchstrechnungszins markiert das Finanzministerium die Obergrenze für Lebensversicherer, mit der diese neue Verträge abschließen dürfen. Lebensversicherer dürfen damit voraussichtlich weiterhin bei Neuverträgen nur noch eine Verzinsung von 0,25 Prozent auf den Sparanteil über die gesamte Laufzeit garantieren.
„Wir betrachten nicht nur dieses eine Jahr, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen sind, sondern beziehen verschiedene Faktoren mit ein. Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen“, so der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann zur Entscheidung des Berufsverbands der deutschen Versicherungs- und Finanzmathematiker.
