Würzburg (sth). Seit etwa 15 Jahren wird das Thema in Fachkreisen diskutiert - aber politisch passiert ist bis heute nichts: Eine generelle Pflicht zur Altersvorsorge für die rund 2,6 Millionen nicht obligatorisch altersversicherten Selbstständigen, wie sie auch die gescheiterte Ampel in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatte, bleibt eine offene Baustelle - und gehört aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auch in das Pflichtenheft einer neuen Bundesregierung. Das machte am Donnerstag die Präsidentin der DRV Bund, Gundula Roßbach, vor Journalisten in Würzburg deutlich.
Grund für den Handlungsbedarf in dieser Frage, der von Selbstständigen-Verbänden teilweise bestritten wird, ist aus Sicht der Rentenversicherung die drohende Gefahr von Altersarmut vieler Betroffener. Laut einer im Auftrag des Bundesarbeitsministerium (BMAS) und der DRV erstellten Studie gehören 38 Prozent der nicht obligatorisch für das Alter gesicherten Selbständigen zur Gruppe mit den geringsten Alterssicherungsansprüchen. Zum Vergleich: Von den Selbständigen mit obligatorischer Alterssicherung seien es der Studie zufolge “13 Prozent und von den rentenversicherungspflichtig Beschäftigten nur 11 Prozent”, sagte DRV-Chefin Roßbach. Zudem verfüge ein Drittel der nicht zur Altersvorsorge verpflichteten Selbstständigen “über keinerlei Vermögenswerte”.
Altersvorsorgepflicht am besten in der Rentenversicherung
Die DRV drängt deshalb darauf, alle Selbstständigen ohne eine obligatorische Absicherung künftig zur Altersvorsorge zu verpflichten - am besten in der DRV. Rentenversicherungs-Chefin Roßbach begründete das am Donnerstag nicht nur mit dem Komplett-Schutz, den die gesetzlichen Rentenkassen zu bieten hätten (Absicherung für das Alter, gegen das Risiko von Erwerbsminderung und Schutz der Familienangehörigen bei Tod des Selbstständigen), sondern auch mit praktischen Gründen. Da viele Selbstständige im Laufe ihres Berufslebens zwischen unternehmerischer Tätigkeit und Angestelltenverhältnis wechseln würden, seien bei einem - unter Umständen sogar mehrfachen - Wechsel des Alterssicherungssystems sonst Sicherungslücken zu befürchten, erklärte die DRV Bund-Präsidentin.
Ausdrücklich sprach sich Roßbach gegen eine Wahlfreiheit Selbstständiger zwischen der Pflichtvorsorge in der Rentenversicherung und privaten Altersvorsorgeanbietern aus. Bei einer Wahlmöglichkeit bestehe “die Gefahr der Risikoselektion, also dass die Menschen mit gesundheitlichen Risiken eher in der Rentenversicherung verbleiben, während jüngere und gesündere Personen mit „guten Risiken“ sich für eine private Versicherung entscheiden”, begründete die DRV-Chefin die Position der Rentenversicherer. Zudem sei zu befürchten, dass bei einer Wahlfreiheit von Selbstständigen “bald auch andere Gruppen Versicherter eine solche Wahlfreiheit für sich fordern” würden. Für ein Solidarsystem wie die Rentenversicherung, dessen Stärke in einem großen gemischten Versichertenkollektiv bestehe, “wäre das eine fatale Entwicklung”, sagte Roßbach.
