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Wie Millionen Riester-Sparer viel Geld verschenken

Neue Auswertung der Rentenversicherung zeigt: Viele Riester-Sparer kassieren die staatlichen Zulagen nur zum Teil. Woran das liegt – eine Analyse.

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Riester-Rente: Hängeordner mit Reiterschildern Vorsorge und Finanzen sowie Taschenrechner.

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München (tö). Millionen Sparerinnen und Sparer nutzen die Förderung der Riester-Rente nicht richtig und lassen sich damit viel Geld entgehen. Sie zahlen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge nicht genug selbst ein und können daher die Zulagen nicht voll ausschöpfen. Dies zeigt eine Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die die DRV auf Anfrage von ihre-vorsorge.de vorgelegt hat. Demnach erhält seit Jahren nur etwa die Hälfte der Zulagenempfänger die volle Grundzulage. 

Um kein Geld zu verschenken, müssen sich Riester-Sparende an diese Grundregel halten: Für die volle Riester-Zulage ist jedes Jahr der Mindesteigenbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, begrenzt auf maximal 2100 Euro. Von diesem Betrag werden mögliche Zulagen noch abgezogen. Wer weniger einzahlt, erhält entsprechend weniger Zulagen aufs Riester-Konto überwiesen. Die Sparer können sich dabei zwei Jahre Zeit lassen, die Zulagen zu beantragen. Erst jetzt sind deshalb die Daten für 2022 vollständig analysiert. Das Ergebnis zeigt, dass mit der Grundregel der Riester-Rente offenbar viele Menschen nicht zurechtkommen. 

Nur noch knapp 15 Millionen Riester-Verträge

So belief sich 2025 nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums der Bestand an Riester-Verträgen auf knapp 15 Millionen. Stornierte Verträge sind davon bereits abgezogen. Laut dem Ministerium wird die Zahl der ruhenden Verträge ohne Beitragsleistung auf „derzeit auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel geschätzt“. Dies zeigt sich auch in der Auswertung der tatsächlich geförderten Personen mit Riester-Vertrag. Diese belief sich der DRV zufolge im Beitragsjahr 2022 auf nur mehr 9,802 Millionen Riester-Sparende. 

Von den Zulagen-Empfängern erhielten aber nur 50,2 Prozent die volle Grundzulage in Höhe von 175 Euro im Jahr. Alle anderen, das waren fast 4,8 Millionen, bekamen weniger, und in dieser Gruppe erhielten etwa die Hälfte nicht einmal die halbe Zulage, also weniger als 88 Euro. Im Durchschnitt wurde eine Grundzulage von 130,99 Euro ausgezahlt, das sind etwa 44 Euro weniger, als maximal vom Staat geschenkt zu bekommen wäre.

Nur etwas besser sieht es bei der Kinderzulage aus. Hier liegen der DRV für 2022 keine Zahlen über die Fälle mit 100 Prozent realisierten Zulagen vor. Eine für das Beitragsjahr 2020 erfolgte Sonderauswertung habe jedoch einen Anteil von 65,4 Prozent ergeben mit einer Förderung zu 100 Prozent, teilte ein Sprecher der DRV mit. 

Langfristiger Trend wird bestätigt

Die neu vorgelegte Statistik der Rentenversicherung bestätigt einen langfristigen Trend: Vor zehn Jahren hatte die DRV auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung ebenfalls Zahlen vorgelegt, und zwar für das Beitragsjahr 2011. Schon damals erhielt nur gut die Hälfte (56,4 Prozent) derjenigen, die Zulagen beantragten, die volle Grundzulage. Im Durchschnitt wurden 2011 etwa 125 Euro ausbezahlt – und nicht die volle Grundzulage in Höhe von damals 154 Euro. Knapp 70 Prozent bekamen die Kinderzulage in voller Höhe. Vergleicht man die alten mit den neuen Zahlen, schöpften damit zuletzt noch weniger Riester-Sparende die volle Förderung aus. 

Dass sich viele Riester-Sparende das Geld vom Staat entgehen lassen, dürfte mehrere Gründe haben: Viele sind offenbar überfordert, den für sie richtigen Eigenbeitrag zu ermitteln, um die volle Förderung abgreifen zu können. Nicht wenige dürften auch übersehen, dass sie den eigenen Beitrag anpassen müssen, wenn sich die Einkommensverhältnisse oder die Zahl der Kinder verändern. Daran hat auch der sogenannte Dauerzulagenantrag nichts geändert. Zu den möglichen Gründen teilte ein Sprecher der Rentenversicherung ihre-vorsorge.de mit: „Hierzu liegen uns keine Daten vor, so dass wir hierzu keine Aussagen treffen können.“ 

Die Rentenversicherung empfiehlt: Vorsorgesparer und Sparerinnen „sollten regelmäßig ihre Angaben im Zulagenantrag und ihren Mindesteigenbeitrag prüfen“. Die DRV rät, dafür den Riester-Rechner auf ihrer Homepage zu nutzen. 

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