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Richter stoppen erneut Kürzungen bei der Riester-Rente

Nächste Runde im Streit um Kürzungen beim Rentenfaktor: Diesmal siegt ein Riester-Sparer vor Gericht.

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Riester-Rente: Hängeordner mit Reiterschildern Vorsorge und Finanzen sowie Taschenrechner.

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München (tö). Gute Nachrichten für Nutzer der Riester-Rente: Im Streit um Kürzungen bei der Riester-Rente hat sich ein weiteres Gericht auf die Seite der Riester-Sparer und Sparerinnen geschlagen. Das zeigt ein neues, allerdings noch nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Reinbek (Az: 14 C 473/23, Urteil vom 10. Juli 2024). Laut der Entscheidung darf der Versicherungskonzern Allianz bei einem fondsgebundenen Riester-Vertrag nicht einfach während der Vertragslaufzeit den sogenannten Rentenfaktor senken. Mit diesem wird in einem Riester-Vertrag festgelegt, wie viel Geld Kunden pro 10.000 Euro Kapital später als Rente erhalten. Über die Entscheidung des Amtsgerichts hatte zunächst das Portal „procontra“ berichtet.

Bei den Kürzungen geht es um das oft mühsam ersparte Geld für die zusätzliche private Altersvorsorge: So betrug in diesem Fall bei Vertragsschluss der Rentenfaktor 35,76 je 10.000 Euro Vertragsguthaben. Dem Kunden hätte also eine Rente in Höhe von 35,76 Euro monatlich zugestanden. Die Allianz verringerte jedoch den Faktor zunächst auf 30,44 und später auf weitere 27,93. Die Versicherung begründete dies wie bei anderen Kunden und Kundinnen auch mit der Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen beziehungsweise der langen Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt. 

Dagegen klagte der Riester-Sparer – mit Erfolg: Die Reinbeker Richter hielten die Vertragsbedingungen, die eine Senkung des Rentenfaktors unter bestimmten Voraussetzungen einschlossen, für unwirksam. Der Grund: Dies benachteilige den Versicherten in unangemessener Weise. 

Aufsehen in der Versicherungsbranche

Das Urteil sorgte für Aufsehen in der Versicherungsbranche, nicht zuletzt deshalb, weil das Landgericht Stuttgart (Az: 53 O 214/22) im vergangenen Jahr zugunsten des Versicherers urteilte. Die Stuttgarter Richter hatten – im Gegensatz zu denen in Reinbek – argumentiert, der Kunde könne ja eine Zuzahlung einmal im Jahr leisten, um die Kürzungen auszugleichen. Dadurch sei er nicht mehr unangemessen benachteiligt. Das Landgericht Köln wiederum hatte sich in einem ähnlichen Fall auf die Seite des Versicherten geschlagen. Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig, da die betroffene Versicherung Zurich ihre Berufung zurückzog. 

Weitere Urteile dürften folgen. So hat die Allianz laut dem procontra-Bericht gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Reinbek bereits Berufung eingelegt. Außerdem gehen jetzt die Bürgerbewegung Finanzwende und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gemeinsam juristisch gegen Versicherer vor, die die Renten von Riester-Sparern gekürzt haben. Die Verbraucherschützer streben ein Grundsatzurteil an.

Tipp: Prüfen Sie in den Schreiben Ihres Versicherers, ob der ursprünglich zugesicherte Rentenfaktor gekürzt wurde. Wenn ja, verlangen Sie zunächst, dass der höhere alte Rentenfaktor wieder eingesetzt wird. Die Verbraucherzentralen bieten dafür einen Musterbrief an.

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